Am 25. März 2015 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Anhebung des Grundfreibetrages, des Kinderfreibetrages, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags beschlossen. Der sieht zwar Verbesserungen für Familien vor, ist aber insgesamt noch unzureichend. Jetzt ist es Aufgabe des Deutschen Bundestages, den Gesetzentwurf im Rahmen der parlamentarischen Beratungen zu verbessern, erklären Sönke Rix und Lothar Binding.