Die gute Nachricht ist: Eine Epoche geht zu Ende. Karlsruhe hat der Auffassung der Bundesregierung in weiten Teilen Recht gegeben. Es handelt sich beim Atomausstieg grundsätzlich nicht um eine Enteignung. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht beanstandet, dass Reststrommengen, die den Kernkraftwerken beim ersten Atomausstiegsbeschluss im Jahr 2002 zunächst zugeteilt worden waren, von der schwarz-gelben Bundesregierung 2011 wieder gestrichen worden sind. Das handwerkliche Unvermögen der schwarz-gelben Koalition unter Bundeskanzlerin Merkel hat diese Risiken für den Steuerzahler geschaffen, sagen Ute Vogt und Hubertus Heil.