Sebastian Hartmann, zuständiger Berichterstatter:
Mit der Ausweitung der Lkw-Maut auf das gesamte Netz der Bundesstraßen ab 2018 geht die Erweiterung des Systems der Nutzerfinanzierung in die nächste Phase. Wenn es zu Ausweichverkehr kommen sollte, darf auch auf nachgeordneten Straßen Maut erhoben werden. Die Förderprogramme für Aus- und Weiterbildung im Güterstraßenverkehr aus den Mauteinnahmen sollen gestärkt werden.
"Der Deutsche Bundestag hat die Ausweitung der Mauterhebung für Lkw auf das gesamte Netz der Bundesstraßen beschlossen. Ab Mitte 2018 wird auf den insgesamt 40.000 Kilometern die Mautpflicht für alle Lkw mit mehr als 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht gelten. Die dritte Stufe der Erweiterung des Systems ist damit erreicht, nachdem 2015 in den letzten beiden Schritten bereits 1.100 zusätzliche Kilometer vierstreifiger Bundesstraßen dazugekommen waren und die Mautpflichtgrenze von zwölf Tonnen auf 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht abgesenkt wurde. Alle von der SPD-Bundestagsfraktion im Rahmen des Koalitionsvertrags geplanten Maßnahmen zur Ausweitung der Nutzerfinanzierung sind damit innerhalb der Wahlperiode umgesetzt.
Beschlossen wurde außerdem, dass zur Vermeidung von Ausweichverkehr auch auf nachgeordneten Straßen der Länder und Kommunen Maut erhoben werden kann. Damit folgen wir einem ausdrücklichen Wunsch der Bundesländer, der insbesondere für die Anbindung von Schwerpunkten des Güterverkehrs an das Bundesfernstraßennetz eine solche Möglichkeit gefordert hatte.
Förderungsmöglichkeiten auch jenseits von Aus- und Weiterbildung, die mit bis zu 450 Millionen Euro jährlich der Güterverkehrsbranche aus den Einnahmen der Maut zustehen, sollen weiter verbessert werden. Um die Mittel wirklich ausschöpfen zu können, werden jetzt Vorschläge für innovative Fördertatbestände gebraucht, um die Attraktivität und Qualität des Berufs zu verbessern, wie es das erklärte Ziel der Förderrichtlinie ist."