Mit dem Prostituiertenschutzgesetz schaffen wir die Voraussetzungen für mehr Schutz und Rechtssicherheit für Prostituierte. Damit gehen wir den Weg, den wir 2002 mit dem Prostitutionsgesetz eingeschlagen haben, konsequent weiter. Kernelement ist die Erlaubnispflicht für Bordelle: Wer ein Bordell betreiben will, muss sich das künftig genehmigen lassen, darf nicht einschlägig vorbestraft sein und muss in seinem Betrieb Mindeststandards garantieren. Damit setzen wir eine zentrale Handlungsempfehlung aus der Evaluation des Prostitutionsgesetzes von 2007 um, erklären Sönke Rix und Ulrike Bahr.