Das Urteil des LAG Hamm benennt klar, dass ein zwischen zwei Unternehmen abgeschlossener Werkvertrag nur vorgeschoben war und weist damit in die richtige Richtung. Der Vertrag hatte schlicht zum Ziel, den Arbeitnehmer schlechter bezahlen zu können. Das ist Missbrauch. Es ist daher dringend nötig, gesetzliche Regelungen zu schaffen, die die Aufdeckung von Werkvertrags-Missbrauchs erleichtern. Wir fordern, die Kriterien für die Abgrenzung zwischen Werkvertrag und Leiharbeit deutlicher zu konturieren, erklärt Anette Kramme.