Bei Hilfen für die Ukraine auch Reiche und Superreiche einbinden

Der IWF und die EU haben bekundet, der Ukraine konditioniert helfen zu wollen. Bei diesem Hilfsprogramm muss der elementare Grundsatz gelten, der bei den bisherigen Programmen - Griechenland und andere - bisher nicht durchgesetzt wurde: Auch die Reichen und Superreichen der Ukraine müssen in die Verantwortung für das Gemeinwohl genommen werden. Einer Finanzierung weiterer Jahre der Selbstbedienung durch eine kleptokratische Schar von Oligarchen und Politikern durch die europäischen Steuerzahler muss vorgebeugt werden, erklärt Joachim Poß.

Vertrauensbildendes Signal für Endlagersuche – Hendricks zieht Klage wegen Gorleben zurück

Bundesumweltministerin Hendricks zieht die Klage ihres Vorgängers gegen die Aufhebung des Rahmenbetriebsplans für den Salzstock Gorleben zurück. Damit ist ein wesentliches Hindernis für die Teilnahme der Umweltverbände an der Endlagerkommission beseitigt, erklären Matthias Miersch und Hildtrud Lotze.

Konsolidierung des Haushalts hat oberste Priorität

Die Arbeitsgruppen Haushalt der Koalition haben gemeinsam getagt und die parlamentarischen Beratungen zum Bundeshaushalt vorbereitet. Die Einhaltung der vorgezeichneten Konsolidierungslinie muss oberste Priorität haben. Der Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2014 ist ein wichtiger Schritt hin zu dem gemeinsam vereinbarten Ziel, ab 2015 ohne die Aufnahme neuer Schulden auszukommen. In guter Atmosphäre haben wir die parlamentarischen Beratungen des Bundeshaushaltes 2014 vorbereitet, sagt Johannes Kahrs.

Kein Fracking auf absehbare Zeit in Deutschland

Fracking wird es auf absehbare Zeit in Deutschland nicht geben. Die Forderungen des Koalitionsvertrags nach einer nicht wassergefährdenden Lösung sind schlichtweg nicht gegeben. Alle Versprechen einer solchen Lösung sind nachweisbar gebrochen worden, sagt Frank Schwabe.

BAföG-Reform muss kommen

Das Deutsche Studentenwerk (DSW) hat heute im Rahmen seiner „Förderungstagung“ die Notwendigkeit einer zeitnahen BAföG-Reform gefordert. Auch die SPD sieht Handlungsbedarf und begrüßt den Diskussionsbeitrag des DSW. Die Bundesministerin muss jetzt einen Vorschlag vorlegen, erklärt Oliver Kaczmarek.

Freizügigkeit sichern, Kommunen stärken

Das Bundeskabinett hat heute den Zwischenbericht des Staatssekretärsausschusses zu Rechtsfragen und Herausforderungen bei der Inanspruchnahme der sozialen Sicherungssysteme durch Angehörige der EU-Mitgliedstaaten verabschiedet. Die Bundesregierung wird die Kommunen dabei mit 200 Millionen Euro unterstützen, erklärt Daniela Kolbe.

Experiment der Kopfpauschalen beendet

Das Bundeskabinett hat heute das Ende der Kopfpauschalen beschlossen. Die Kassen erheben in Zukunft wieder einkommensabhängige Beiträge und Zusatzbeiträge. Außerdem können sie über die Höhe ihrer Beitragssätze wieder selber bestimmen, sagt Hilde Mattheis.

Deutschland profitiert von der Freizügigkeit

Die Freizügigkeit von Bürgerinnen und Bürgern der EU ist eine der tragenden Grundfreiheiten und ein unverzichtbarer Teil der europäischen Integration. Die Bundesregierung schlägt sinnvolle Maßnahmen vor, die Missbrauch bekämpfen und Integration fördern, erklärt Eva Högl.

Keine Todesstrafe in Ägypten

In Ägypten wurden mehrere hundert Muslimbrüder in einem Massenprozess zum Tode verurteilt. Die SPD-Bundestagsfraktion ist darüber zutiefst besorgt. Wir lehnen die Todesstrafe strikt ab, sagt Gabriela Heinrich.

ZDF-Urteil des Bundesverfassungsgerichts stärkt öffentlich-rechtlichen Rundfunk

Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zieht klare Grenzen für die Beteiligung staatlicher Vertreterinnen und Vertreter in den ZDF-Gremien, die keinen bestimmenden Einfluss auf das Programm haben dürfen. Es betont zugleich die besondere Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für die Vielfaltsicherung und stärkt damit dessen Bedeutung für die Meinungspluralität in Deutschland. Das Gebot der Staatsferne sei nicht als Abwesenheit, sondern vielmehr als eine besondere Form der Verantwortung des Staates für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu verstehen, so das BVerfG in seiner Urteilsbegründung, erklärt Martin Dörmann.

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