Der Bundesgerichtshof (BGH) legt dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Fragen zur Auslegung der EG-Datenschutz-Richtlinie vor. Bejaht der EuGH, dass IP-Adressen personenbezogene Daten sind, könnte dies eine weitere Absage an die Zulässigkeit von Vorratsdatenspeicherung bedeuten. Diese Diskussion zeigt, wie wichtig die Verabschiedung einer starken europäischen Datenschutz-Grundverordnung ist, erklärt Gerold Reichenbach.