Heute verabschiedet der Deutsche Bundestag die Änderung des Grundgesetzes zur Abschaffung des Kooperationsverbots im Wissenschafts- und Hochschulbereich. Das ist ein historischer Meilenstein. Wir schaffen damit neue Kooperationsmöglichkeiten von Bund und Ländern in der Förderung von Forschung und Lehre, wie sie in 65 Jahren Grundgesetz noch nie zuvor bestanden haben. Wir wollen diese Spielräume nutzen, um neue innovative Förderakzente des Bundes in Wissenschaft und Hochschule zu setzen. Wir setzen darauf, dass auch der Bundesrat am 19. Dezember 2014 dem Beschluss des Bundestages folgen wird, erklärt Ernst Dieter Rossmann.