Im Deutschen Bundestag wird heute in erster Lesung über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum 3. Opferrechtsreformgesetzes debattiert. Der Gesetzentwurf setzt die EU-Opferschutzrichtlinie in nationales Recht um, soweit der Bund zuständig ist, denn große Teile der Richtlinie fallen in die Kompetenz der Länder. Darüber hinaus wird die bisher nur rudimentär geregelte psychosoziale Prozessbegleitung erheblich erweitert, erklärt Dirk Wiese.