Heute hat der Bundesrat mit der Zustimmung aus allen politischen Konstellationen der Änderung des Grundgesetzes zur Abschaffung des Kooperationsverbots in der Hochschul- und Wissenschaftsförderung zugestimmt. Das ist ein bemerkenswerter Konsens, der Zeichen setzt. Damit kann der Bund zukünftig nicht mehr nur über Projekte, sondern auch dauerhaft Hochschulen finanziell unterstützen. Dies ist ein wichtiger erster Schritt hin zu einer neuen Kooperationskultur von Bund und Ländern in Bildung, Wissenschaft und Forschung. Wir werden diese neuen Möglichkeiten insbesondere nutzen, um die Perspektiven für den wissenschaftlichen Nachwuchs zu verbessern, erklärt Ernst Dieter Rossmann.