Die heute veröffentlichte Studie des Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung zu den aktuellen Bruttoentgelten von Kranken- und Altenpflegerinnen und -pflegern zeigt deutlich: Es war richtig, dass die SPD im Pflegestärkungsgesetz I eine Stärkung der Tariflöhne durchgesetzt hat. Die Einhaltung der Tarifbindung und die entsprechende Bezahlung des Personals darf nun nicht mehr als unwirtschaftlich gelten. Darüber hinaus werden stärkere Kontrollen eingeführt, damit der Lohn auch tatsächlich bei den Beschäftigten ankommt, erklären Hilde Mattheis und Mechthild Rawert.