Das Gesetz zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes vom 30. Juli 2014 greift: Die Künstlersozialabgabe wird ab dem 1. Januar 2017 von 5,2 auf 4,8 Prozent gesenkt. Damit ist es uns gelungen, die Künstlersozialversicherung langfristig auf sichere Beine zu stellen. Dies ist ein gutes Signal für alle Künstlerinnen und Künstler in Deutschland und zeigt, dass deren soziale Absicherung ein wichtiges Anliegen der SPD-Bundestagfraktion ist, erklären Burkhard Blienert und Ralf Kapschack.