Dirk Wiese, stellvertretender Vorsitzender SPD-Fraktion im Bundestag:
„Der heutige Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ist ein klarer Auftrag an uns als Gesetzgeber. Hierzu verpflichten uns auch die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber in seiner heutigen Entscheidung einen Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum zugebilligt. Diesen klar umrissenen Handlungsauftrag sollten wir jetzt zügig, aber mit der gebotenen Sorgfalt nachkommen. Dies gebietet auch der Respekt vor den Sorgen und Ängsten der Klägerinnen und Kläger.“

 

Dagmar Schmidt, stellvertretende Vorsitzende SPD-Fraktion im Bundestag:
„Die SPD-Fraktion im Bundestag ist froh über den Beschluss des Verfassungsgerichts. Er gibt uns nicht nur den Auftrag, gesetzgeberisch zu handeln, sondern ist auch ein klares Signal an die Menschen mit Behinderung, dass ihre Sorgen und Befürchtungen berechtigt waren. Wir haben das Thema bereits im letzten Jahr diskutiert und werden den Beschluss jetzt schnell umsetzen können. Gerade diejenigen, die von der Pandemie besonders eingeschränkt sind, brauchen unseren Schutz - den Schutz ihrer Gesundheit aber auch den Schutz ihrer sozialen Teilhabe in Zeiten der Pandemie. Das gilt ganz unabhängig vom heutigen Beschluss des Verfassungsgerichts. Die Ampel-Koalition hat sich dazu wichtige Verbesserungen vorgenommen.“