Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zur Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes beschlossen. Damit werden der Verkauf von Lachgas sowie von Stoffen mit Missbrauchspotenzial – etwa als K.O.-Tropfen – deutlich eingeschränkt, erklärt Dr. Christos Pantazis.