Aktionäre müssen auf Wunsch entschädigt werden, wenn sich die Aktiengesellschaft von der Börse zurückzieht. Darüber sind sich die Rechtspolitiker der Koalitionsfraktionen einig. Denn Aktien, die nicht mehr an der Börse gehandelt werden, sind faktisch unverkäuflich. Nur noch der Großaktionär und wenige Spezialisten kaufen Aktien von solchen Unternehmen – zu Spottpreisen. Der Kleinaktionär ist dieser Situation hilflos ausgeliefert. Auch die öffentlichen Informationen über das Unternehmen, die mit der Börsennotierung verbunden sind, fallen für ihn weg, erklärt Johannes Fechner.