Mit dem Gesetz zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen werden drei EU-Rahmenbeschlüsse in deutsches Recht umgesetzt. Demnach soll künftig die Möglichkeit bestehen, eine im EU-Ausland verhängte freiheitsentziehende Sanktion zu vollstrecken, wenn ein deutscher Staatsbürger betroffen ist, der entweder seinen Lebensmittelpunkt in Deutschland hat oder verpflichtet ist, dorthin auszureisen. Außerdem wird mit dem gestern beschlossenen Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen nunmehr eine entsprechende Regelung zu Überwachungsmaßnahmen und zur Vermeidung von Untersuchungshaft eingeführt. Eine solche Regelung existierte bislang nicht und das führte oftmals dazu, dass nur aufgrund des Wohnsitzes im EU-Ausland Untersuchungshaft angeordnet wurde, erklärt Dirk Wiese.