Die SPD-Bundestagsfraktion hat zusammen mit ihrem Koalitionspartner in erster Lesung den Gesetzentwurf zur Neuregelung des Rechts der Syndikusanwälte eingebracht. Dort werden erstmals die berufsrechtliche Stellung sowie der versicherungsrechtliche Status von Unternehmensanwälten geregelt. In der Bundesrechtsanwaltsordnung soll danach festgelegt werden, dass sich Unternehmensjuristen als Syndikusrechtsanwälte zulassen können, wenn sie im Unternehmen fachlich unabhängig und weisungsfrei tätig sind, Rechtsrat erteilen, Rechtsverhältnisse gestalten und Vertretungsbefugnis nach außen haben, erklärt Christian Flisek.