Noch heute liegt eine vermutlich beträchtliche Zahl von Kunstwerken in deutschen Museen, Galerien und bei Privatleuten, die in der NS-Zeit ihren Eigentümern verfolgungsbedingt entzogen wurden. Daher bedarf es weiterhin erheblicher Anstrengungen, um die Herkunft von Kunstwerken bis 1945, aber auch die Kulturgutverluste in der ehemaligen DDR aufzuarbeiten. Damit eng verbunden ist die Frage der Restitution, also der Rückgabe von Kunstwerken an ihre ehemaligen Eigentümer, das hat auch die heutige Anhörung im Ausschuss für Kultur und Medien gezeigt, erklären Eva Högl und Hiltrud Lotze.