Angesichts der neuerlichen Debatte über ein vorzeitiges Inkrafttreten von CETA gilt es zu betonen: Letztendlich läuft nichts ohne das Europäische Parlament, den Deutschen Bundestag und den Bundesrat. Obwohl es eine gängige Praxis gibt, wonach ein durch die EU-Kommission ausgehandeltes Abkommen vorläufig angewendet werden kann, bleibt festzuhalten, dass sich dieses nur auf diejenigen Teile des Abkommens bezieht, die in EU-Zuständigkeit liegen. Die Bereiche, die in mitgliedstaatlicher Kompetenz liegen, werden erst nach dem erfolgreichen Abschluss der nationalen Ratifizierungsverfahren in Kraft treten, erklären Bernd Westphal und Dirk Wiese.