Der neue Artikel 91b des Grundgesetzes bietet wesentliche neue Gestaltungsmöglichkeiten in der Bund-Länder-Zusammenarbeit für die Förderung von Wissenschaft, Forschung und Lehre. Er ist damit Vorbild für die bessere und engere Zusammenarbeit von Bund und Ländern, die wir in anderen Bildungsbereichen erst noch erreichen müssen. Dies machte das heutige Fachgespräch des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung deutlich, erklärt Ernst Dieter Rossmann.