Zusätzlich 30 Millionen Euro für die ländlichen Räume

In der abschließenden Sitzung des Deutschen Bundestages zum Haushalt 2016 (Bereinigungssitzung) wurde heute Nacht entschieden, dass die Bundesregierung weitere 30 Millionen Euro zusätzlich für die Entwicklung der ländlichen Räume zur Verfügung stellen wird, erklären Wilhelm Priesmeier und Ulrich Freese.

Naturschutzprojekte werden stärker gefördert

Der Haushaltsausschuss hat gestern Abend in der abschließenden Beratung über den Bundeshaushalt 2016 die Mittel für das Bundesprogramm Biologische Vielfalt um drei Millionen Euro erhöht. Dies ist ein wichtiges politisches Signal für den Naturschutz in Deutschland, erklären Steffen-Claudio Lemme und Carsten Träger.

Zusätzliche Mittel für Digitalisierung der Wirtschaft und Wagniskapitalinvestitionen

Der Haushaltsausschuss hat heute in der abschließenden Beratung über den Bundeshaushalt 2016 auf Antrag von CDU/CSU und SPD zusätzliche Mittel in Höhe von 22 Millionen Euro für die Digitalisierung der Wirtschaft sowie die Förderung von Wagniskapitalinvestitionen zur Verfügung gestellt, erklärt Thomas Jurk.

Keine steuerlichen Nachteile für Vereine, die Flüchtlingen helfen

Wenn Vereine Flüchtlinge ohne Mitgliedsbeiträge aufnehmen, darf dies nicht deren Gemeinnützigkeit gefährden. Es ist deshalb zu begrüßen, dass die Finanzminister der Länder und das Bundesfinanzministerium übereingekommen sind, die beitragsfreie Aufnahme von Flüchtlingen nicht zu beanstanden, erklärt Christine Lambrecht.

Die größte Reform der Sozialen Pflegeversicherung seit ihrem Beginn

Ein Meilenstein der deutschen Pflegepolitik: Der Deutsche Bundestag verabschiedet am Freitag das Pflegestärkungsgesetz II (PSG II). Es tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. Wir führen damit für die Zeit ab 1. Januar 2017 den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsverfahren ein. Vor allem Demenzkranke erhalten damit endlich die Pflege und Betreuung, die ihnen zusteht, erklären Hilde Mattheis und Mechthild Rawert.

Koalition stärkt erneut Kultur und Medien mit beeindruckenden 740 Millionen Euro

Mit den heutigen Beschlüssen des Haushaltsausschusses in der so genannten Bereinigungssitzung werden erneut erhebliche Mittel zur Förderung von Kunst, Kultur und Medien bereitgestellt. Mit insgesamt mehr als 740 Millionen Euro, davon knapp 120 Millionen Euro allein 2016 setzen SPD und Union maßgebliche Vorhaben des Koalitionsvertrages um und stärken durch investive Maßnahmen weitere wichtige kulturpolitische Projekte in ganz Deutschland, erklärt Johannes Kahrs, Martin Dörmann und Siegmund Ehrmann.

SPD stärkt Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit

Ab dem ersten Januar 2016 wird die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit zu einer eigenständigen obersten Bundesbehörde aufgewertet. Im parlamentarischen Haushaltsverfahren hat die SPD-Bundestagsfraktion jetzt dafür gesorgt, dass dieser Schritt mit zusätzlichem Personal verbunden ist. Im Regierungsentwurf konnten aktuelle Entwicklungen, die auch für den Datenschutz und die Informationsfreiheit mit neuen Herausforderungen verbunden sind, noch nicht berücksichtigt werden. Im Haushaltsausschuss haben wir deshalb nachgesteuert, erklärt Martin Gerster.

Höchste Zeit für BND-Reform

Der neue Skandal um die Abhörpraktiken des Bundesnachrichtendienstes BND zeigt: Es ist jetzt höchste Zeit, dass die BND-Reform kommt. Wir brauchen zum einen klare Rechtsgrundlagen für das Abhören, zum anderen eine intensivere Kontrolle durch die zuständigen Gremien wie Kontrollgremium und G10-Kommission, sagt Christian Flisek.

Fachgespräch Digitalisierung des Finanzmarktes: Intensiver Expertendialog soll fortgesetzt werden

Auf Anregung der Koalitionsfraktion lud der Ausschuss Digitale Agenda zum öffentlichen Fachgespräch „Digitalisierung des Finanzmarktes“. Digitale Zahlungsmittel, Mobile Payment und neue Finanztechnologien (sogenannte FinTechs) werden Zahlungsverkehr und Finanzdienstleistungen verändern. Es gilt, die Balance zwischen Bankenaufsicht, Startup-Förderung und Kundenfreundlichkeit in der FinTech-Branche zu erreichen, erklärt Jens Zimmermann.

Aktienrechtsnovelle: Wir legen Geldwäschern das Handwerk

Heute verabschiedet der Bundestag die Aktienrechtsnovelle 2016. Mit der Reform erschweren wir Geldwäschern und Terrorismusfinanzierern ihr Geschäft. Bisher konnten sie Schwarzgeld anonym in Inhaberaktien von nicht börsennotierten Unternehmen anlegen. Dann wusste weder das Aktienunternehmen selbst noch irgendeine depotführende Bank, wem diese Aktien wirklich gehören. Wir beenden diese Praxis, denn diese Unternehmen müssen nun den Anspruch auf Einzelverbriefung ausschließen, wenn sie Inhaberaktien ausgeben, erklärt Johannes Fechner.

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