In der digitalisierten Welt ist der Umgang mit personenbezogenen Daten alltäglich geworden, die gesellschaftlichen Debatten darüber allgegenwärtig. Bürgerinnen und Bürger sehen ihre Daten lieber in den Händen seriöser Unternehmen als bei solchen, die auf Datenschutz und Datensicherheit keinen Wert legen. Die von der Bundesregierung bereits seit 2009 geplante Stiftung Datenschutz könnte einen Beitrag leisten, der Wirtschaft eine verbesserte fachliche Praxis und den Bürgern eine Orientierung durch die Zertifizierung der guten Praxis an die Hand zu geben.

Im Juni 2012 hat der Deutsche Bundestag mit der Mehrheit der Regierungskoalition der Errichtung einer Stiftung Datenschutz zugestimmt (Drs. 17/10092). Zweck der Stiftung soll es sein, „die Belange des Datenschutzes insbesondere durch die Entwicklung eines Datenschutzaudits sowie eines Datenschutzauditverfahrens, die Stärkung der Bildung im Bereich des Datenschutzes, die Verbesserung des Selbstdatenschutzes durch Aufklärung sowie die Prüfung von Produkten und Dienstleistungen auf ihre Datenschutzfreundlichkeit zu fördern“.

Koalition vertritt Interessen der Wirtschaft

Die Finanzierung und die Stiftungsorgane der Stiftung Datenschutz stellen allerdings weder die Unabhängigkeit noch die Neutralität der Stiftung sicher. Sie kann somit keine glaubwürdige Instanz für Bürgerinnen und Bürger sein. Die Koalition vertritt einseitig die Interessen der datenverarbeitenden Wirtschaft.

In dem gemeinsamen Antrag mit Bündnis 90/Die Grünen „Unabhängigkeit der Stiftung Datenschutz sicherstellen“ (Drs. 17/11825) fordern die Sozialdemokraten die Bundesregierung auf, die finanzielle und personelle Unabhängigkeit der Stiftung sicher zu stellen. Der Stiftungsbeirat muss gleichgewichtig mit Vertretern der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder, Verbrauchervertretern und Vertretern aus Politik, Wissenschaft und Wirtschaft besetzt sein. Die Stiftung soll ihre Aufgaben unabhängig von der datenverarbeitenden Wirtschaft ausführen. Die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern sollen an der Aufgabenstellung der Stiftung mitwirken. Zudem muss die Weiterentwicklung des Datenschutzrechts auf europäischer Ebene ein nationales Auditierungs- und Gütesiegelgesetz zulassen.