Alle Bürgerinnen und Bürger haben künftig einen Anspruch auf einen schnellen Internetanschluss. Das sieht ein neues Gesetz zur Modernisierung der Telekommunikation (TKMoG) vor, das der Bundestag jetzt beschlossen hat. Mit dem Gesetz werden die Rahmenbedingungen für den Ausbau von schnellen Gigabit- und Mobilfunknetzen verbessert und der Verbraucherschutz gestärkt.

Ohne schnelles Internet geht heute nichts mehr. Allerdings führt uns nicht erst die Corona-Pandemie vor Augen, dass Deutschland bei der flächendeckenden Versorgung von hochleistungsfähigen Telekommunikationsnetzen, insbesondere Glasfasernetzen, immer noch erheblichen Nachholbedarf hat.

Im Festnetzbereich geht das TKMoG deshalb die Probleme an, die derzeit in der Praxis zu Verzögerungen beim Glasfaserausbau führen: So werden die Genehmigungsverfahren für Bauanträge beschleunigt und die begrenzten Tiefbaukapazitäten entlastet, indem der Einsatz alternativer Verlegeverfahren erleichtert wird.

Um den Inhouse-Glasfaserausbau voranzubringen, wird außerdem die 40 Jahre alte sogenannte TV-Umlage durch ein modernes Glasfaser-Bereitstellungsentgelt ersetzt. Das Ziel: neue Infrastruktur durch mehr Wettbewerb. Die Neuregelung schafft einen klaren Investitionsanreiz für Vermieterinnen und Vermieter: Wenn sie ein Telekommunikationsunternehmen mit dem Ausbau von Glasfaserleitungen beauftragen, können die Kosten auf die Nebenkostenabrechnung umgelegt werden. Die Belastung für Mieterinnen und Mieter darf dabei monatlich fünf Euro nicht überschreiten und ist in der Regel auf fünf Jahre begrenzt. Nur in Ausnahmefällen darf bis zu neun Jahre umgelegt werden.

Mit der Verankerung des Open-Access-Ansatzes, also der verpflichtenden Ermöglichung des Zugangs zur Glasfaser-Infrastruktur für Dritte, wird mehr Wettbewerb auf dem Markt der Diensteanbieter geschaffen. Das verbessert die Wahlfreiheit für die Verbraucherinnen und Verbraucher deutlich. 

Auch im Mobilfunkbereich wird der Ausbau hochleistungsfähiger Netze vorangetrieben, um gerade auch in ländlichen Räumen eine flächendeckende Versorgung zu gewährleisten.

Darüber hinaus wird es zukünftig einen gesetzlichen Anspruch auf eine angemessene und erschwingliche Grundversorgung mit Telekommunikationsdiensten geben. Alle Bürgerinnen und Bürger erhalten das Recht auf die Bereitstellung eines Breitbandinternetzugangs, der die wirtschaftliche und soziale Teilhabe garantiert und niemanden von der digitalen Daseinsvorsorge abschneidet.

Hinzu kommen weitere deutliche Verbesserungen für Verbraucherinnen und Verbraucher.

  • ein telefonisch geschlossener Vertrag über Telekommunikationsdienste rechtlich wirksam wird, muss dieser den Verbraucherinnen und Verbrauchern in klarer und verständlicher Weise schriftlich zur Verfügung gestellt werden und von den Kundinnen und Kunden schriftlich genehmigt werden.
     
  • Die anfängliche Vertragslaufzeit von Mobilfunk- und Internetverträgen darf maximal 24 Monate betragen. Anbieter werden verpflichtet, immer auch Verträge mit einer anfänglichen Laufzeit von maximal 12 Monaten anzubieten. Nach Ablauf der anfänglichen Vertragslaufzeit sind die Verträge künftig monatlich kündbar und verlängern sich nicht wie bisher um weitere zwölf Monate.
     
  • Außerdem haben Nutzerinnen und Nutzer künftig Ansprüche auf Entschädigung beziehungsweise Minderung, wenn Störungen nicht rasch behoben werden oder vertraglich zugesicherte Leistungen nicht vollumfänglich erbracht werden.

Auch in Punkto Sicherheit und Strafverfolgung bleibt die Balance mit dem Schutz des Kommunikationsgeheimnisses und der persönlichen Daten gewahrt. Hier konnten in den Verhandlungen Regeln entwickelt werden, die auf Basis europäischer Standards die rechtmäßige Telekommunikationsüberwachung ermöglichen, ohne die Sicherheit der Netze in Frage zu stellen.

Das Telekommunikations-Modernisierungsgesetz (TKMoG) bringt den dringend erforderlichen Ausbau der digitalen Infrastruktur entscheidend voran, setzt gezielte Anreize für Innovationen, verbessert die Glasfaseranbindung von Wohnungen und stärkt die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher im Bereich der Telekommunikation. Damit macht die Koalition das Telekommunikationsrecht in Deutschland fit für die Zukunft.