Die vorläufigen wettbewerbsrechtlichen Bedenken des Bundeskartellamts gegen die geplante Übernahme zahlreicher Tegut-Standorte durch Edeka sorgen für Unsicherheit an vielen Standorten. Betroffen sind auch Filialen in Bayern, sagt Sebastian Roloff.
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf für ein BMLEH-Bürokratierückbaugesetz angenommen. Neben dem wichtigen Abbau überflüssiger Bürokratie finden sich auch die Streichung von Förderangeboten unter anderem für die Weidehaltung von Milchkühen sowie die Streichung von Verbraucherschutzregelungen in dem Entwurf. An dieser Stelle meldet die SPD-Bundestagsfraktion Beratungsbedarf für das parlamentarische Verfahren an, sagt Franziska Kersten.
Der Deutsche Bundestag beschließt heute in zweiter und dritter Lesung das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Förderung der Reparatur von Waren. Die neuen Regelungen erleichtern es Verbraucherinnen und Verbrauchern, defekte Produkte reparieren zu lassen, und unterstützen so den Weg aus der Wegwerfgesellschaft. In einem Entschließungsantrag fordern die Koalitionsfraktionen die Bundesregierung unter anderem dazu auf, als weiteren Anreiz einen Reparaturbonus zu prüfen, eine Informationskampagne zu starten und sich für die Fachkräfteförderung im Reparatursektor einzusetzen, sagen Carmen Wegge und Nadine Heselhaus.
Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD im Deutschen Bundestag werden rasch gemeinsam in die Beratungen über die im Koalitionsvertrag vorgenommene Reform des Ticketzweitmarktes einsteigen. Ziel ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor überhöhten Preisen, Intransparenz und missbräuchlichen Praktiken beim Weiterverkauf von Eintrittskarten zu schützen, sagen Fechner (SPD) / Steineke (CDU/CSU).
Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung heute auf, ein gesetzliches Recht auf Vergessenwerden für Krebsüberlebende einzuführen. Mit einem Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, der im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie verabschiedet wird, soll sichergestellt werden, dass eine überstandene Krebserkrankung nach Ablauf medizinisch begründeter Fristen nicht mehr bei Kredit- oder Versicherungsverträgen offengelegt werden muss. Frankreich, Belgien und Spanien haben vergleichbare Regelungen bereits eingeführt.
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