Die Ärzte hätten einen großen Spielraum, und die Patientinnen und Patienten verfügten über eine größtmögliche Selbstbestimmung, sagte Eva Högl. "Mit dem Gesetzentwurf Brand/Griese, für den ich spreche, sollen nur diejenigen bestraft werden, die es darauf anlegen, wiederholt Suizidbeihilfe zu betreiben. Gemeint sind Sterbehilfevereine und Einzelpersonen, die die Förderung des Suizids anderer bewusst und gewollt zum regelmäßigen Gegenstand ihrer Tätigkeit machen. Genau darum geht es".

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Jeder Mensch kann frei entscheiden, sein Leben zu beenden. Das ist nicht schön; aber es gibt keinen Zwang zum Leben. Wenn Menschen sterben wollen, dann formulieren sie diesen Wunsch häufig, weil sie ein sehr hohes Alter erreicht haben, weil sie an einer schweren, unheilbaren Krankheit leiden, weil sie Angst haben vor Schmerzen, vor Einsamkeit oder davor, anderen Menschen, insbesondere Angehörigen, zur Last zu fallen. Deswegen muss es unser gemeinsames Bestreben sein, am Lebensende bei schweren Krankheiten das Allerbeste für diese Menschen zu tun, Ängste zu nehmen, Sorgen und Nöte ernst zu nehmen. Aber wir dürfen auf diese Sterbewünsche auf keinen Fall damit reagieren, dass wir den Tod als Dienstleistung anbieten. 

Ärzte haben einen großen Freiraum. Sie müssen den Willen der Patientinnen und Patienten berücksichtigen, und sie tun das auch: Sie unterlassen Behandlungen, sie nehmen sie gar nicht erst auf. Sie müssen Behandlungen abbrechen, wenn der Patient das nicht mehr möchte, und sie dürfen sogar Behandlungen aufnehmen, die schneller zum Tod führen, als es ohne Behandlung der Fall wäre. - Die Ärzte haben also einen großen Spielraum, und die Patientinnen und Patienten verfügen über eine größtmögliche Selbstbestimmung. Genau das wollen wir alle erhalten. 

Mit dem Gesetzentwurf Brand/Griese, für den ich spreche, sollen nur diejenigen bestraft werden, die es darauf anlegen, wiederholt Suizidbeihilfe zu betreiben. Gemeint sind Sterbehilfevereine und Einzelpersonen, die die Förderung des Suizids anderer bewusst und gewollt zum regelmäßigen Gegenstand ihrer Tätigkeit machen. Genau darum geht es. 

Ich bin schon ein wenig erstaunt und auch ein bisschen erschüttert, mit welchen Unterstellungen und mit welcher Kampagne auf unseren Gesetzentwurf reagiert wird. 

Ärztinnen und Ärzte lindern Schmerzen und Leiden. Aber der Beruf des Arztes ist nicht darauf ausgelegt, Menschen den Tod zu bringen. Wer hilft und Leiden lindert, ist und bleibt straffrei - auch nach dem Gesetzentwurf Brand/Griese. 

Ein paar Bemerkungen zu dem Gesetzentwurf von Peter Hintze und anderen. Er verspricht viel und hält nichts. Er verspricht Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte und kann diese gar nicht bieten; denn die vorgesehenen Regelungen können wir hier im Deutschen Bundestag überhaupt nicht verabschieden, weil wir dafür gar keine Gesetzgebungskompetenz haben. Im Gesetzentwurf ist von einem Freiraum für Ärzte die Rede. Wenn Sie sich das aber genau anschauen, dann stellen Sie fest, dass in Wahrheit der bereits vorhandene Spielraum der Ärztinnen und Ärzte ganz entscheidend eingeschränkt wird. 

Er nimmt Ärztinnen und Ärzten die Handlungsmöglichkeiten. Ein weiterer Gesichtspunkt ist mir sehr wichtig. Der Gesetzentwurf fingiert Selbstbestimmung von Menschen und unterscheidet   das ist nach unserer Verfassung sogar unzulässig   nach dem Lebenswert der einzelnen Person. Einzelne sollen Sterbehilfe von Ärztinnen und Ärzten bekommen, anderen wird das verwehrt. Das ist mit unserem Rechtssystem überhaupt nicht vereinbar. 

Das ist ein absolut untauglicher Regelungsvorschlag. Er verspricht, was er nicht halten kann. Deswegen wundert mich in dieser Debatte heute fast gar nicht, dass niemand mehr für diesen Gesetzentwurf wirbt, sondern nur noch versucht wird, unseren Gesetzentwurf zu verhindern. 

Unser Gesetzentwurf   Brand/Griese und andere   hat als entscheidenden Gesichtspunkt, dass es keinen Zwang gibt, sich für den Tod und gegen das Leben zu entscheiden. Es ist ein Gesetzentwurf, der den Freiraum und die Selbstbestimmung aller betroffenen Menschen und auch der Ärztinnen und Ärzte erhält. Wer aber das unsägliche Treiben der Sterbehilfevereine und auch Einzelner unterbinden will, der darf Sterben nicht als Dienstleistung anbieten. Dafür braucht es das Strafrecht, liebe Kolleginnen und Kollegen. 

Ja, wir nehmen das Strafrecht in die Hand. Ja, das ist ein scharfes Schwert. Aber ohne Strafrecht geht es nicht. Wir haben in den letzten anderthalb Jahren wirklich sorgfältig geprüft, ob wir ohne das Strafrecht auskommen, und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass das nicht geht. 

Was aber auch nicht geht, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist Folgendes: Wir sind der Deutsche Bundestag, wir sind der Gesetzgeber. Für mich ist heute viermal Nein als Beendigung einer zweijährigen Debatte überhaupt keine Alternative. Wir brauchen eine gesetzliche Regelung. 

Deshalb bitte ich Sie: Unterstützen Sie den Gesetzentwurf Brand/Griese und andere. 

Vielen Dank.