„Wir brauchen ein Gesetz, weil es in Deutschland Vereine und Einzelpersonen gibt, die als ihr Hauptgeschäft die Selbsttötung fördern, unterstützen und durchführen“, sagte Kerstin Griese in der Debatte.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren,

nach fast zwei Jahren intensiver Beschäftigung mit Sterbebegleitung, Sterbehilfe und den Fragen zum assistierten Suizid kommen wir heute zu einer Entscheidung im Bundestag. Wie viele Abgeordnete habe auch ich Hospize und Palliativstatio-nen besucht, mit Ehrenamtlichen gesprochen, mit Ärztinnen und Ärzten, Juristinnen und Juristen und auch über meine Vorstellungen vom Ende des Lebens nachgedacht. Wenn wir es – vielleicht auch mit den Debatten in diesem Haus – geschafft haben, dass in den Familien und Nachbarschaften, in den Freundeskreisen und Vereinen mehr darüber geredet wird, wie wir über das Sterben denken und wie wir füreinander sorgen können, dann war das gut und wichtig. Deshalb einen ganz herzlichen Dank an alle, die sich an dieser so wichtigen Debatte beteiligt ha-ben und ganz besonders an die vielen, die sich in der Hospizbewegung engagieren!

Warum brauchen wir jetzt ein Gesetz?

Wir brauchen ein Gesetz, weil es in Deutschland Vereine und Einzelpersonen gibt, die als ihr Hauptgeschäft die Selbsttötung fördern, unterstützen und durchführen. Wir wollen unter Strafe stellen, wenn jemand mit der Absicht der Selbsttötung ge-schäftsmäßig handelt – und das heißt auf Wiederholung angelegt und im Mittel-punkt der Tätigkeit. Diejenigen, die unseren Antrag unterstützen, sagen ganz klar, dass wir dieses Geschäft mit dem Tod von Menschen für ethisch nicht tragbar hal-ten.

Und wenn man sich ansieht, dass diese sogenannten „Sterbehelfer“ auch Men-schen zu Tode bringen, die psychisch krank, lebensmüde oder depressiv und ein-sam sind, dass sie das besonders schnell tun, je mehr man zahlt, dann sind wir uns sicher alle einig, dass wir das nicht wollen.

Unser Gesetzentwurf konzentriert sich auf die sogenannten Sterbehilfevereine und auf Einzelpersonen, die den assistierten Suizid geschäftsmäßig anbieten, denn ihr Tun macht uns auch mit Blick auf die Entwicklungen in der Schweiz und in den Niederlanden große Sorgen, wo die Zahlen ansteigen.

Unser Gesetzentwurf ist der Weg der Mitte, denn unsere grundsätzliche Rechts-ordnung bleibt, wie sie ist. Der Suizid und damit auch die Beihilfe bleiben straffrei, indirekte und passive Sterbehilfe bis hin zur palliativen Sedierung sind legal. Ja, auch der Fall, in dem ein Arzt im ethisch begründeten Einzelfall dem Wunsch des Patienten nachkommt und ihm hilft, aus dem Leben zu scheiden, bleibt straffrei. In unserem Gesetzentwurf heißt es ganz klar – und ich zitiere aus unserem Antrag: „Der hier vorgelegte Entwurf kriminalisiert ausdrücklich nicht die Suizidhilfe, die im Einzelfall und in einer schwierigen Konfliktsituation gewährt wird.“ (Seite 3). Die An-hörung und zahlreiche Stellungnahmen von Juristen, der Bundesärztekammer und den großen Hospiz- und Palliativverbänden haben klar gestellt, dass unser Gesetz-entwurf keine Kriminalisierung von Ärzten bewirkt.

Ich betone deshalb noch einmal: Unter den Begriff „geschäftsmäßig“ fällt nicht die Tätigkeit von Ärztinnen und Ärzten, wie sie in der Hospizarbeit, der Palliativmedizin und der Behandlung von Schwerkranken stattfindet. Mir ist wichtig, dass der ärztli-che Freiraum, den es heute gibt, erhalten bleibt, und dass Ärztinnen und Ärzte in schwierigen ethischen Situation individuell helfen und entscheiden können. Das ist mit unserem Gesetz gewährleistet.

Damit bleibt das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient erhalten. Ja, es muss und wird weiter möglich sein, dass sich ein schwer leidender Mensch seiner Ärztin oder seinem Arzt anvertraut. Und ich weiß aus vielen Gesprächen, dass der Satz „Ich will sterben“ immer einer ist, der vom Gegenüber verlangt, sich Zeit zu nehmen, Zeit, nach den Gründen zu fragen, Zeit für Hilfe und Zuwendung.

Auf einen Sterbewunsch und auf die Ängste von Menschen ist die richtige Ant-wort eben nicht der Giftbecher auf dem Nachttisch für den einsamen Suizid. Son-dern Patientenverfügungen sichern, dass der Wille des Patienten gilt. Niemand muss Behandlungen mit sich machen lassen, die er nicht will, keine Therapie und kein künstliches Weiterleben. Die Angst vor Schmerzen muss mit den inzwischen sehr weit entwickelten Möglichkeiten der Palliativmedizin beantwortet werden, nie-mand muss qualvoll sterben. Und die Angst vor Einsamkeit können wir nicht mit einem Gesetz nehmen, sondern dafür brauchen wir eine sorgende Gesellschaft und das geht jeden Menschen jeden Tag an.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

der Staat kann und wird nie alle Facetten des Sterbens regeln können, das wäre auch vermessen. Aber wir können als Gesetzgeber klar machen, dass wir den as-sistierten Suizid als ärztliche Regelleistung oder als frei verfügbares Vereinsan-gebot nicht wollen.

Unser Gesetz steht für Selbstbestimmung. Ich will, dass niemand unter den Druck gerät, vorzeitig aus dem Leben zu gehen wenn doch noch gute Tage im Leben möglich sind. Dass sich niemand entschuldigen muss, dass er leben will. Das Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe schützt den Einzelnen vor übereilten oder fremdbestimmten Sterbewünschen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

heute nichts zu entscheiden, wäre nach dieser ausführlichen Debatte des letzten Jahres keine Lösung. Im Gegenteil, das wäre ein falsches Signal. Damit würden wir diejenigen, die das Geschäft mit dem Tod machen und die den assistierten Sui-zid als Dienstleistung anbieten, weiter machen lassen.

Deshalb bitte ich Sie um Unterstützung für den Gesetzentwurf Brand/Griese/Vogler/Terpe und vieler weiterer Kolleginnen und Kollegen.

Herzlichen Dank.