Die Corona-Pandemie zeigt: Wir brauchen mehr Digitalisierung im Gesundheitswesen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG), der in dieser Woche vom Bundestag verabschiedet wurde, zielt deshalb darauf ab, das Potential einer digitalen Gesundheitsversorgung weiter auszuschöpfen.

Im Mittelpunkt des Gesetzes steht die bessere Versorgung der Versicherten, die nun auch auf Videosprechstunden von Heilmittelerbringern und Hebammen zurückgreifen können. So können zukünftig gerade Pflegebedürftige und ihre Angehörigen mit Hilfe von Pflege-Apps oder durch Online-Beratungen mehr Unterstützung in der Alltagsbewältigung erhalten.

Auch ist es gelungen, im parlamentarischen Verfahren die Psychotherapie im Rahmen telemediziner Angebote mit einzubinden. Das freut die SPD-Bundestagsfraktion sehr, denn so können die Patientinnen und Patienten, die auf psychotherapeutische Hilfe angewiesen sind, in Notfällen auf wichtige Beratung aus der Ferne zählen.

Auch Verordnungen und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen gibt es künftig digital - per Fernbehandlung. Die Speicherung von Notfalldaten und Medikationsplan erfolgt künftig nicht mehr auf der elektronischen Gesundheitskarte, sondern in eigenen digitalen Apps.

Besonders in Notfällen ist schnelles Handeln gefragt. Wenn die elektronische Gesundheitskarte nicht zur Verfügung steht, können künftig Notfalldaten oder der Medikationsplan direkt online von Notfallpersonal abgerufen werden. Versicherte bekommen außerdem eine digitale Identität, um sich etwa bei einem Datenzugriff oder einer Videosprechstunde zu legitimieren.

Mit dem Gesetz wird zudem der Kreis der Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer, die an das digitale Gesundheitsnetz angeschlossen werden, erweitert. Die persönliche Beratung vor Ort wird um eine Beratung aus der Ferne mithilfe digitaler Anwendungen ergänzt, Sicher und effektiv“.