Am Freitagvormittag hat der Bundestag in 1. Lesung über den Gesetzentwurf der Koalition zur Verbesserten Zusammenarbeit beim Verfassungsschutz diskutiert (Drs. 18/4654 und 18/710). Im Zentrum standen dabei die Stärkung der Zentralstelle, ein verbesserter Informationsfluss, die ausgebaute IT-Analysefähigkeit und klarere Normen zum Einsatz von V-Leuten.
Mit dem Gesetzentwurf wird der 2012 begonnene Prozess zur Reform der Verfassungsschutzbehörden entsprechend den Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses legislativ weiter umgesetzt.
Der NSU-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages war in der letzten Wahlperiode eingesetzt worden, nachdem im November 2011 bekannt geworden war, dass es der rechtsterroristischen Gruppierung „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) über einen Zeitraum von fast 14 Jahren gelungen war, von den Sicherheitsbehörden in Bund und Ländern unentdeckt schwerste Straftaten zu begehen.
Der Untersuchungsausschuss kommt in seinem Abschlussbericht fraktionsübergreifend zu der Auffassung, dass Korrekturen bei der Aufgabenwahrnehmung und Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden notwendig sind. Hierbei war der politische Fokus insbesondere auf die Verfassungsschutzbehörden gerichtet.
BfV erhält koordinierungskompetenz
Mit der Vorlage werden unter anderem Konsequenzen aus dem Untersuchungsausschuss gezogen. Für ein effektives Zusammenwirken und einen verbesserten Informationsfluss der Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern soll das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) künftig eine benannte Koordinierungskompetenz erhalten.
Der Informationsfluss auch von anderen Behörden wird verbessert. Datenschutzbelange werden durch eine gesetzliche Regelung der elektronischen Akte, der Aktenvernichtung und klare Voraussetzungen für Übermittlungen an Polizeibehörden aufgegriffen.
Zudem sieht der Gesetzentwurf vor, einen eindeutigen Rahmen für Auswahl und Einsatz von sogenannten V-Leuten zu schaffen. Hierbei sollen auch die öffentlich-rechtlichen Befugnisse im Hinblick auf strafbares Verhalten gesetzlich normiert werden.
Durch eine intensivierte Öffentlichkeitsarbeit des BfV soll mehr Transparenz geschaffen werden. Im Übrigen werden Regeln zur Früherkennung von Cyber-Gefahren ergänzt.