Nicht zuletzt der Anschlag auf das Berliner Stromnetz hat es gezeigt: Wir müssen unsere kritische Infrastruktur besser schützen. Dafür schaffen wir nun erstmalig einen bundeweit einheitlichen Rahmen. Wichtige Versorgungsunternehmen, zum Beispiel für Energie- und Wasserversorgung, Verkehr, Gesundheit und Finanzen, müssen künftig ihre Anlagen besser vor Gefahren wie Naturkatastrophen, Sabotage oder Terrorismus schützen. Dazu gehört u.a. die Pflicht zu technischen Sicherungen, etwa durch Zäune oder Alarmanlagen, zur Errichtung einer Notstromversorgung und zur Absicherung von Lieferketten. Schwere Störfälle müssen dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) gemeldet werden. Bei Verstößen sind Bußgelder vorgesehen.
Zu den im parlamentarischen Verfahren erzielten Verbesserungen betont Sonja Eichwede, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion: „Wichtig ist, dass die Länder jetzt auch die Möglichkeit erhalten, selbst die relevanten kritischen Anlagen zu identifizieren und zu bestimmen. Wir wollen zudem die bestehenden Informations-, Transparenz- und Veröffentlichungspflichten für KRITIS-Betreiber überprüfen und gegebenenfalls anpassen. Denn zu viel Transparenz kann uns auch gefährden. Mit der Veröffentlichung von sensiblen Infrastrukturinformationen können Ausspähungsversuche, Sabotageakte oder Anschläge erleichtert und ermöglicht werden.“