Der Deutsche Bundestag hat heute das Gesetz zur Umsetzung der CER-Richtlinie und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen (KRITIS-Dachgesetz) verabschiedet. Durch das Gesetz wird erstmalig ein bundeseinheitlicher Rahmen zum Schutz unserer kritischen Infrastruktur, wie Energie- und Wasserversorgung, geschaffen. Damit wird das bestehende Schutzsystem für die Sicherheit kritischer Infrastrukturen im Cyberbereich um den Bereich der physischen Sicherheit ergänzt. Wir führen einheitliche Mindeststandards, verpflichtende Risikoanalysen und ein Störungsmonitoring ein, nehmen die Betreiber kritischer Anlagen damit in die Pflicht und verbessern den Schutz der Versorgungssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger.

Sebastian Fiedler, innenpolitischer Sprecher:

„Der Anschlag auf das Stromnetz in Berlin Anfang Januar und seine Folgen für die Bürgerinnen und Bürger hat uns noch einmal deutlich vor Augen geführt, wie wichtig auch der physische Schutz kritischer Infrastrukturen ist. Mit dem KRITIS-Dachgesetz gehen wir einen wichtigen Schritt. Im Parlament haben wir den Regierungsentwurf noch einmal nachgebessert: Das Meldewesen bei Sicherheitsvorfällen ist für die Betreiber kritischer Anlagen nun keine Einbahnstraße mehr. Zudem wird das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe regelmäßige und anlassbezogene Lagebilder zur Situation kritischer Anlagen erstellen. Durch die Anhebung der Bußgelder betonen wir, wie wichtig die Versorgungssicherheit der Bürgerinnen und Bürger ist und nehmen die Betreiber in die Pflicht. Auch die Bedenken und Hinweise des Bundesrates haben wir ernst genommen. Die Länder erhalten neben mehr Mitsprache die Möglichkeit, selbst kritische Anlagen zu identifizieren und zu bestimmen.“

Rasha Nasr, zuständige Berichterstatterin

„Gleichzeitig nehmen wir den Schutz sicherheitsrelevanter Daten für kritische Infrastrukturen in den Blick. Denn mit der öffentlichen Verfügbarkeit von Einzelheiten zur kritischen Infrastruktur können Ausspähungsversuche, Sabotageakte oder Anschläge, wie der auf das Stromnetz in Berlin, erleichtert und ermöglicht werden. Daher fordern wir die Bundesregierung in einem Entschließungsantrag auf, Transparenz- und Veröffentlichungspflichten dieser Daten kritisch zu prüfen und wo erforderlich auch anzupassen.“