Die Große Koalition hat bereits etliche Maßnahmen im Inneren zur Terrorabwehr in die Wege geleitet:
Strafrecht
- IS-Verbot: In Deutschland ist die Terrororganisation „Islamischer Staat“ verboten, auch Werbemaßnahmen für den IS werden strafrechtlich belangt.
- Terror-Finanzierung strafbar: Es wurde ein neuer Straftatbestand für alle Formen der Terrorfinanzierung geschaffen. Auch geringe Vermögenszuwendungen an Terrororganisationen werden nun unter Strafe gestellt. Mit der im Herbst beschlossenen Novelle des Aktienrechts wurden zudem Geldwäsche und Terrorfinanzierung zusätzlich erschwert.
- Ausreiseverbot für Dschihadisten: Strafbar macht sich nach neuer Rechtslage bereits, wer Deutschland verlassen will, um sich an schweren Gewalttaten im Ausland zu beteiligen oder um sich für die Teilnahme an schweren Gewalttaten im Ausland ausbilden zu lassen.
- Entzug Personalausweis: Ausreisewilligen Terrorverdächtigen kann künftig der Personalausweis entzogen werden. Sie bekommen dann ein Ersatzdokument für bis zu drei Jahre ausgestellt, mit dem sie Deutschland nicht verlassen dürfen.
Sicherheitsbehörden
- Bessere Ausstattung: Auf Initiative der SPD erhält die Bundespolizei in den nächsten drei Jahren insgesamt 3.000 zusätzliche Stellen. Auch dem Bundeskriminalamt wurden 2016 rund 100 zusätzliche Stellen bewilligt und die Nachrichtendienste wurden ebenfalls gestärkt.
- Zentrale Koordinierung: Um den Informationsfluss zwischen den Inlandsnachrichtendiensten in Bund und Ländern zu verbessern, erhält das Bundesamt für Verfassungsschutz die Kompetenz, Aufklärungsaufgaben zentral zu koordinieren. Das Bundesamt kann jetzt auch dort tätig werden, wo gewaltbereite Extremisten nicht über Bundesländergrenzen hinweg agieren.
- Einsatz von V-Leute: Deutschland hat einen klaren rechtlichen Rahmen für die Auswahl, den Einsatz und die Vergütung von V-Leuten im Zuständigkeitsbereich des Bundesamtes für Verfassungsschutz geschaffen.
- Angemessene Auskunftsbefugnisse: Befugnisse der Sicherheitsbehörden für besondere Auskunftsverlangen im Rahmen des Terrorismusbekämpfungsgesetzes (z.B. gegenüber Kreditinstituten oder Luftfahrtunternehmen) wurden mit Blick auf die aktuelle Gefahrenlage erneut befristet für fünf Jahre verlängert.
- Vorratsdatenspeicherung: Mit dem Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist hat die Große Koalition eine verfassungskonforme und europarechtlich zulässige Lösung gefunden.
Maßnahmen, die Terrorakte vereiteln und zur schnellen Aufklärung beitragen, müssen mit einer gezielten Prävention kombiniert werden. Denn es gilt zu verhindern, dass gerade junge Menschen anfällig werden für die Propaganda von Extremisten und Fanatikern. Auch in diesem Bereich hat der Bund seine Programme aufgestockt:
Prävention
- Politische Aufklärung: 2016 wird der Bund mehr Mittel für die Prävention und die politische Bildung bereitstellen. Neben insgesamt 15 zusätzlichen Stellen hat die SPD-Bundestagsfraktion dafür gesorgt, dass die Ansätze für die inhaltliche Arbeit der Bundeszentrale für politische Bildung um rund 10,3 Millionen Euro steigen.
- Programm „Demokratie leben“: Die Mittel für das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) werden 2016 um 10 Millionen Euro auf dann über 50 Millionen Euro angehoben. Im Rahmen des Bundesprogramms wird künftig zudem eine bundesweite Koordinierungsstelle eingerichtet, mit der die Präventionsarbeit lokaler Initiativen besser unterstützt und vernetzt werden kann.
- Strategien gegen Radikalisierung: Weitergehende Forderungen der SPD-Bundestagsfraktion zur Prävention und Deradikalisierung haben Burkhard Lischka, innenpolitischer Sprecher und Obmann im Parlamentarischen Kontrollgremium, und Uli Grötsch, Sprecher der SPD-Fraktion im 2. Untersuchungsausschuss und Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums, in einem Positionspapier zusammengefasst.