Künftig soll das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr), das die Arbeit der Geheimdienste des Bundes überwacht, in seiner Tätigkeit durch einen Ständigen Bevollmächtigen (StBV) samt eigenem Mitarbeiterstab unterstützt werden. Damit können die Nachrichten-dienste – unabhängig von Sitzungswochen – in der Praxis besser kontinuierlich und systematisch kontrolliert werden. Auch wenn die Sitzungen des PKGr selbst weiter geheim bleiben müssen, soll mit dem geplanten Gesetz mehr Transparenz geschaffen werden.

Neben dem Bevollmächtigten mit seinem Stab wird zugleich das dem PKGr zuarbeitende Personal deutlich aufgestockt. Die ersten entsprechenden Stellen hierfür sind bereits im Haushaltsplan 2017 eingestellt. Dem StBV wird ein wirksames Beteiligungsrecht bei Personalentscheidungen der Bundestagsverwaltung eingeräumt, damit qualifiziertes Personal für das PKGr gewonnen werden kann.

Es wird jährliche öffentliche Anhörungen der Präsidenten der Nachrichtendienste des Bundes geben, bei denen sie sich den Fragen der Mitglieder des PKGr stellen müssen.

Der Schutz für behördliche Whistleblower, also Hinweisgeber aus den Geheimdiensten, wird deutlich verbessert, damit Fehlentwicklungen auch ohne Einhaltung des Dienstweges vom PKGr früh erkannt werden können. Bei Missständen können und sollen sich Beschäftigte der Dienste ohne Furcht vor Strafverfolgung oder dienstlicher Benachteiligung unmittelbar an das Kontrollgremium wenden. Grundsätzlich wird dabei ihre Anonymität gewahrt.

Mit den Stimmen der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion wurde zudem ein Änderungsantrag der Koalition verabschiedet. Danach soll das für die Wirtschaftspläne der Dienste zuständige „Vertrauensgremium“ des Bundestages dem Ständigen Bevollmächtigten im Benehmen mit dem PKGr Aufträge erteilen können, „soweit sein Recht auf Kontrolle nach der Bundeshaushaltsordnung reicht“.

Die SPD-Fraktion wertet den Gesetzentwurf als hilfreich für die parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste in Deutschland, der zu einen Quantensprung verholfen wird. Mit der Einrichtung des Ständigen Bevollmächtigen als „verlängertem Arm“ des PKGr und seinem Arbeitsstab wird für eine Qualitätssteigerung gesorgt.

Das Wichtigste zusammengefasst:

Der Bundestag verstärkt und erweitert die parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes. So soll ein Ständiger Bevollmächtigter im Auftrag des Parlamentarischen Kontrollgremiums als dessen verlängerter Arm installiert werden. Auch der Schutz von Whistleblowern in Behörden wird verbessert.

Alexander Linden