Innerhalb der Europäischen Union (EU) können sich die Bürgerinnern und Bürger frei bewegen und ihren Wohn- und Arbeitsort selbst wählen. Dieses sogenannte Freizügigkeitsrecht innerhalb der EU ist eine der wichtigsten Errungenschaften und sichtbarsten Vorzüge für die Menschen, die in Europa leben.

In den letzten Jahren ist die Zuwanderung aus EU-Mitgliedstaaten nach Deutschland jedoch stärker gestiegen als viele Kommunen finanziell abfedern könnten. Die Bundesregierung hat daher an diesem Donnerstag einen Gesetzentwurf „zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer Vorschriften“ (Drs. 18/2581) vorgelegt, der in 1. Lesung beraten wurde.

Der Gesetzentwurf verfolgt das Ziel, Fälle von Rechtsmissbrauch oder Betrug in Bezug auf das europäische Freizügigkeitsrecht, im Bereich der Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung sowie bei der Inanspruchnahme von Kindergeld „konsequent zu ahnden“. Zugleich werden die Kommunen wegen der besonderen Herausforderungen, die sich aus dem verstärkten Zuzug aus anderen EU-Mitgliedsstaaten ergeben, zusätzlich zu bereits beschlossenen Hilfen weiter entlastet.

  • Wiedereinreiseverbot: Im Fall von Rechtsmissbrauch oder Betrug sollen im Freizügigkeitsgesetz/EU befristete Wiedereinreiseverbote ermöglicht werden. Zugleich sollen Wiedereinreiseverbote von Amts wegen befristet werden statt wie bisher nur auf Antrag.
  • Strafbarkeit unrichtiger Angaben: Die Beschaffung von Aufenthaltskarten oder anderen Aufenthaltsbescheinigungen gemäß Freizügigkeitsgesetz/EU durch unrichtige oder unvollständige Angaben soll unter Strafe gestellt werden.
  • Aufenthaltsrecht zur Arbeitssuche: Das Aufenthaltsrecht zur Arbeitsuche soll „unter Berücksichtigung der Vorgaben des Unionsrechts“ befristet werden.
  • Kindergeldberechtigung: In das Einkommenssteuergesetz soll laut Vorlage zur Vermeidung von Missbrauch eine gesetzliche Regelung eingeführt werden, „die die Kindergeldberechtigung von der eindeutigen Identifikation von Antragstellern und ihren zum Kindergeldbezug berechtigten Kindern durch Angabe von Identifikationsnummern abhängig macht“.
  • Entlastung der Kommunen: Vorgesehen ist zudem, dass der Bund die Kommunen „wegen der besonderen Herausforderungen, die sich aus dem verstärkten Zuzug aus anderen EU-Mitgliedstaaten ergeben, zusätzlich zu den bereits beschlossenen Hilfen in diesem Jahr um weitere 25 Millionen Euro entlastet“. Dafür soll die Bundesbeteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft und Heizung im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch erhöht werden. Zur weiteren Entlastung der Kommunen soll die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) für die Impfung von Kindern und Jugendlichen aus EU-Staaten, deren Versicherteneigenschaft in der GKV zum Zeitpunkt der Schutzimpfung noch nicht festgestellt ist, die Kosten für den Impfstoff übernehmen.

Freizügigkeit innerhalb der EU sichern, Kommunen stärken

SPD-Bundestagsabgeordnete Prof. Dr. Lars Castellucci, Mitglied der Arbeitsgruppe Kommunales, dankte in seiner Plenarrede dem Staatssekretärsausschuss. Dessen Abschlussbericht zu "Rechtsfragen und Herausforderungen bei der Inanspruchnahme der sozialen Sicherungssysteme durch Angehörige der EU-Mitgliedstaaten" zeige: Die Bundesregierung könne "Entwarnung" geben. Der befürchtete Umfang an Missbrauchsfällen in Bezug auf die EU-Freizügigkeit konnte nicht nachgewiesen werden.

Zwar müsse jeglicher Missbrauch und Betrug unterbunden werden, so Castellucci, dennoch dürfe kein falscher Eindruck erweckt werden. Zuwanderer seien auch in Zukunft in Deutschland herzlich willkommen. Die größte Gruppe EU-Zuwanderer, die zu uns kommen, seien Arbeitnehmer und trügen zum Wohlstand Deutschlands bei. Das wichtigere Signal der Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf sei es daher, dass die Kommunen mit 200 Millionen Euro entlastet werden, die am meisten Menschen aus anderen EU-Mitgliedsstaaten bei sich aufnähmen.

Rede von Lars Castellucci, MdB, in der Bundestagsdebatte (25.09.2014):

        

 

Jasmin Hihat