Neustrukturierung BKA-Gesetz
So wird zum Beispiel das BKA-Gesetz umgestaltet. Mit dem neuen Gesetz soll die rechtliche Grundlage insbesondere im Hinblick auf Erhebung, Verarbeitung, Speicherung und Austausch von Daten durch das Bundeskriminalamt neu gefasst werden (Drs 18/11163). Zudem soll das BKA neue Eingriffsbefugnisse erhalten, unter anderem die Ermächtigung, Aufenthalts- und Kontaktverbote zu verhängen und präventiv die elektronische Fußfessel einzusetzen.
Ursprünglicher Anlass für die geplante gesetzliche Änderung war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Einsatz von heimlichen Überwachungsmaßnahmen durch das BKA, das Korrekturen im BKA-Gesetz einforderte. In den Gesetzentwurf sind darüber hinaus nun auch Forderungen in Reaktion auf den Terroranschlag in Berlin im Dezember 2016 eingeflossen.
Polizei und Rettungskräfte beim Einsatz schützen
Beschlossen hat der Bundestag auch ein Gesetz zum stärkeren Schutz von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften (Drs. 18/11161). Gewalttätige Übergriffe auf Polizei und Einsatzkräfte sind in jüngster Vergangenheit deutlich angestiegen. Solche Angriffe sind Angriffe auf uns alle und auf unseren Rechtsstaat. Mit dem geplanten Gesetz wollen die Abgeordneten Beamte und Helfer beim Einsatz besser schützen.
Die SPD-Fraktion findet: Auch wer täglich Streife geht oder in der Amtsstube seinen Dienst verrichtet, hat mehr Respekt verdient. Deshalb soll ein neuer, eigenständiger Tatbestand im Strafrecht eingeführt werden, der Polizisten, Rettungskräfte und Feuerwehrleute betrifft und der mit einem verschärften Strafrahmen (Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren) ausgestaltet wird. Tätliche Angriffe gegen Polizisten und Rettungskräfte werden in Zukunft also härter sanktioniert.
Die SPD-Bundestagsfraktion wird sich zudem weiter für mehr Personal und eine bessere Ausstattung von Sicherheitskräften (zum Beispiel Bodycams) einsetzen. Prävention und Sanktion – beides ist notwendig, um Angriffe gegen Polizei und Rettungskräfte wirksamer zu unterbinden.
Extremistische Straftäter strenger bewachen
Mit einem von Regierungsfraktionen und Bundesregierung parallel eingebrachtem und nun beschlossenen Gesetzentwurf werden sowohl die elektronische Aufenthaltsüberwachung (elektronische Fußfessel) nach der Haft im Rahmen der Führungsaufsicht als auch die etwaige Sicherungsverwahrung grundsätzlich auch bei solchen extremistischen Straftätern ermöglicht, die wegen schwerer Vergehen, der Vorbereitung einer schweren staatsgefährden-den Gewalttat, der Terrorismusfinanzierung oder der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung verurteilt wurden (Drs. 18/11162).
Zugriffsrechte nationaler Behörden auf Europol-Daten
Ein ebenfalls verabschiedeter Gesetzentwurf setzt die Regelungen der neuen Europol-Verordnung der EU in nationales Recht um (Drs. 18/11502, 18/11931). Damit soll künftig auch den Behörden der Bundespolizei und des Zollfahndungsdienstes sowie den Polizeien der Länder ein Vollzugriff auf Analysedateien von Europol eingeräumt werden. Bislang war der Zugang zu gespeicherten Informationen nur im Treffer/Kein-Treffer-Verfahren sowie nur für die nationale Stelle (für Deutschland: BKA) und für Verbindungsbeamte vorgesehen.
Die Kontrolle und Einhaltung des Datenschutzes bei Europol soll weiterhin dem Europäischen Datenschutzbeauftragten obliegen. Für dessen weisungsfreien, beratenden Beirat erhält die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) ein Ernennungs-recht.
Die Europol-Verordnung sieht zudem vor, dass eine Person, der wegen einer widerrechtlichen Datenverarbeitung ein Schaden entsteht, das Recht hat, von Europol Schadenersatz zu fordern. Die Pflicht zu Erstattung ist nun auf Europol gerichtet, nicht mehr an andere Mitgliedstaaten.
Cybersicherheit stärken
Schließlich hat das Parlament noch einen Gesetzentwurf verabschiedet, der die fristgerechte nationale Umsetzung einer europäischen Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit zum Ziel hat. Mit der EU-Richtlinie soll die Cybersicherheit in Europa gestärkt werden (Drs. 18/11242, 18/11620).
Das nationale Umsetzungsgesetz ergänzt das im Juli 2015 in Kraft getretene IT-Sicherheitsgesetz. Der vorliegende Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, eine Rechts-grundlage zu schaffen für den Einsatz so genannter Mobiler Incident Response Teams („MIRTs“). Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik soll zudem zukünftig die Verwaltung und Betreiber kritischer Infrastrukturen auf deren Ersuchen hin bei herausgehobenen Sicherheitsvorfällen unterstützen können.
Europäische Verwendung von Fluggastdaten zur Terrorabwehr
Ein weiterer Gesetzentwurf, über den der Bundestag jedoch erst in 1. Lesung beraten hat, dient der Umsetzung einer EU-Richtlinie über die Verwendung von Fluggastdatensätzen (PNR-Daten) zur Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität (Drs. 18/11501).
Danach sollen Fluggastdaten künftig von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten überprüft und unter engen Voraussetzungen ausgetauscht werden können. Die EU-Richtlinie sieht hierbei eine verpflichtende Übermittlung von Fluggastdaten durch Luftfahrtunternehmen für Flüge vor, die von einem Mitgliedstaat der Europäischen Union aus in einen Drittstaat oder von einem Drittstaat aus in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union starten.
Sie räumt den Mitgliedstaaten der EU zudem die Möglichkeit ein, auch Flüge zwischen den Mitgliedstaaten sowie Datenübermittlungen durch andere Wirtschaftsteilnehmer einzubeziehen, die zwar keine Beförderungsunternehmen sind, aber Dienstleistungen im Zusammen-hang mit Reisen, einschließlich Flugbuchungen, erbringen. Von dieser Möglichkeit soll im Gesetzentwurf ebenfalls Gebrauch gemacht werden. Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf Vorgaben zur Verarbeitung von Fluggastdaten sowie zum Datenschutz und zur Datensicherheit.