Zum großen Bedauern der SPD-Bundestagsfraktion werden die Gespräche zum Düngegesetz nicht fortgesetzt. Grund dafür ist, dass CDU und CSU die Gespräche überraschend verlassen haben. Damit wird es in dieser Legislaturperiode keine Düngegesetznovelle mehr geben. Das kostet Zeit und Planungssicherheit.

Dirk Wiese, stellvertretender Fraktionsvorsitzender:

„Wir bedauern sehr, dass CDU/CSU die Verhandlungsrunde zum Düngegesetz verlassen haben. Das haben wir über die Presse und nicht von unseren Verhandlungspartnern erfahren. Hier soll offenbar Stimmung auf Kosten der Landwirtinnen und Landwirte gemacht werden. Jetzt ist klar, dass der Vermittlungsausschuss gescheitert ist und eine neue Regierung den Gesetzgebungsprozess von vorne beginnen muss. Damit verlieren wir Zeit, um einerseits den Landwirtinnen und Landwirten Planungssicherheit zu geben und andererseits die Anforderungen der EU-Kommission erfüllen zu können.“

Susanne Mittag, landwirtschaftspolitische Sprecherin:

„Gemeinsam mit den SPD-geführten Bundesländern haben wir einen praktikablen Kompromissvorschlag auf den Tisch gelegt. Die aus der Presse entnommene Begründung für die Weigerung von CDU/CSU, über den Vorschlag weiter zu verhandeln, ist an den Haaren herbeigezogen: Von Anfang an waren sich alle Verhandler einvernehmlich darüber einig, dass die Stoffstrombilanzverordnung aufgehoben wird. Das wäre fester Teil einer Gesamteinigung gewesen. Auch der Vorwurf von zusätzlicher Bürokratie und Doppelerfassung von Daten ist nur Polemik. Das Düngegesetz war gerade so angelegt, dass nur mit bereits vorhandenen Daten gearbeitet worden wäre. Angesichts der mit der Novelle des Düngegesetzes geplanten Digitalisierung, wäre es sogar zu bürokratischen Entlastungen gekommen.“

Sylvia Lehmann, zuständige Berichterstatterin:

„Auch die Forderung der CDU/CSU nach einem Ausschluss des Umweltbundesamtes für die Datenerhebung im Rahmen eines zukünftigen Monitorings zeigt, dass beide Parteien entweder fachlich schlecht beraten sind oder wider besseres Wissen absurde Forderungen stellen. Um das von der EU-Kommission geforderte Monitoring durchführen zu können, ist das zuständige Thünen-Institut auf Daten des Umweltbundesamtes zum Zustand der Grundwasserkörper angewiesen. Auch hat der Gesetzentwurf immer ganz klar das Thünen-Institut als zuständige Institution benannt, um alle Daten zusammenzuführen und auszuwerten. Die Forderung ist nur Teil einer Scheindebatte.“