Klimaschutzprogramm 2030
Im Herbst 2019 hat sich die Große Koalition auf ein Maßnahmenpaket für den Klimaschutz geeinigt, das inzwischen um das Klimaschutzsofortprogramm 2022 ergänzt worden ist. Ziel ist es, den Ausstoß an Treibhausgasen in Deutschland verbindlich zu senken und spätestens 2045 ein klimaneutrales Land zu werden. Wir fördern klimafreundliche Investitionen, erneuerbare Energien und klimaschonendes Verhalten. Wir schaffen neue Regeln zur Vermeidung von Kohlendioxid, organisieren den Kohleausstieg und geben dem Ausbau der erneuerbaren Energien neuen Schub. Dabei sorgen wir für sozialen Ausgleich und einen sozialverträglichen Strukturwandel. Den Rahmen bildet ein neues Klimaschutzgesetz, mit dem die Vorgaben zur CO2-Einsparung erstmals verbindlich per Gesetz festgelegt werden.
Das Klimaschutzprogramm macht die deutsche Wirtschaft auf einem der zentralen Zukunftsmärkte wettbewerbsfähig und stellt sicher, dass Deutschland einer der weltweit führenden Technologie- und Industriestandorte bleibt.
Verbindlicher Klimaschutz per Gesetz
Wir haben den Weg zur Klimaneutralität vorgezeichnet. Mit dem Klimaschutzgesetz 2019 haben wir unsere nationalen Klimaziele rechtlich verbindlich verankert und zum ersten Mal in Deutschland für alle Bereiche – Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft – gesetzlich festgelegt, wie viel Treibhausgase Jahr für Jahr jeweils ganz konkret eingespart werden müssen. Die Fortschritte in den einzelnen Sektoren werden jährlich ermittelt und von einem unabhängigen Expertenrat für Klimafragen überprüft, den das Kabinett im August 2020 einberufen hat. Die zuständigen Fachressorts sind dafür verantwortlich, dass die Ziele erreicht werden. Wo die Vorgaben verfehlt werden, muss umgehend mit Sofortprogrammen nachgesteuert werden.
2021 haben wir das Klimaschutzgesetz nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts und angesichts des neuen 2030-Klimaziels der Europäischen Union novelliert. Während die CDU/CSU-Bundestagsfraktion im ursprünglichen Gesetz darauf bestanden hatte, die Vorgaben für die jährliche CO2-Reduzierung nur für den Zeitraum bis 2030 konkret zu regeln, konnten wir die nationalen Minderungsziele nun auch für die Zeit danach verbindlich festlegen.
So muss der Ausstoß an Treibhausgasen in Deutschland bis zum Jahr 2030 um 65 Prozent (statt 55 Prozent) gegenüber 1990 sinken. Bis spätestens 2045 (und nicht erst 2050) soll Deutschland klimaneutral sein. Zudem werden die jährlichen Emissionsmengen für die Sektoren bis 2030 angepasst und jährliche sektorübergreifende Minderungsziele zwischen 2030 und 2040 festgelegt. Außerdem enthält das neue Klimaschutzgesetz Vorgaben zum Beitrag des Landnutzungssektors (wie z. B. Moore und Wälder) zum Klimaschutz. Der Expertenrat für Klimafragen erhält weitere Kompetenzen. In den Verhandlungen haben wir uns zusätzlich darauf verständigt, einen Vorschlag des Deutschen Gewerkschaftsbundes aufzugreifen und die Klimaschutzprogramme künftig stärker bezüglich ihrer Auswirkungen auf die Wirtschaftsstruktur und Beschäftigung hin zu überprüfen.
Raus aus der Kohle, neue Chancen für die Reviere
Aus Verantwortung für künftige Generationen steigen wir aus der Atomenergie und der Kohleverstromung aus. Bereits bis Ende 2022 gehen die letzten Atomkraftwerke sowie acht der ältesten Kohlekraftwerks-Blöcke vom Netz. Wir beenden die Verlagerung der Umweltkosten in die Zukunft und stellen gleichzeitig sicher, dass die vom Kohleausstieg betroffenen Regionen neue Zukunftsperspektiven erhalten.
Dem im Jahr 2020 beschlossenen Kohleausstiegsgesetz lagen die Beschlüsse der Kohlekommission zugrunde. Umweltverbände, Gewerkschaften, Industrie und gesellschaftliche Gruppen aus den betroffenen Regionen hatten sich nach langen Verhandlungen auf einen Kompromiss geeinigt, auf den sich die Menschen in der Lausitz sowie in den mitteldeutschen und rheinischen Revieren verlassen können.
Denn auf der einen Seiten entschädigen wir Unternehmen dafür, dass wir die rechtsverbindlichen Genehmigungen früher entwerten. Wir schaffen Rechtsfrieden, indem wir mit dem Klageverzicht dafür sorgen, dass die Unternehmen nicht wie beim Atomausstieg noch jahrzehntelang hohe Millionenbeträge einklagen können. Und mit den Entschädigungen verpflichten sich die Unternehmen auch, die Gelder für die Renaturierung einzusetzen, für die aufgrund des vorzeitigen Ausstiegs noch keine Rücklagen gebildet werden konnten. Damit verhindern wir öde Brachen in den Revieren. Auf der anderen Seite werden ältere Arbeitnehmer:innen mit einem Anpassungsgeld als Überbrückungshilfe bis zum Eintritt in die Rente unterstützt. Im Strukturstärkungsgesetz wird wiederum festgehalten, dass den betroffenen Regionen 40 Milliarden Euro für neue Jobs, neue Schienen und Straßenanbindungen sowie für Investitionen in Bildung und Forschung zur Verfügung stehen. Damit können neue Perspektiven geschaffen werden.
Das Regelungspaket war eine zentrale Forderung der SPD-Fraktion. Der Kohleausstieg kann nur erfolgreich sein, wenn damit neue Zukunftsperspektiven in den Regionen für die Beschäftigten einhergehen. Die Transformation zu gestalten, ist eine Aufgabe von bundesweiter Bedeutung, die wir nicht dem Markt überlassen. Bund, Länder und betroffene Gemeinden werden die Kohleregionen in einem gemeinsamen Kraftakt unterstützen, den Weg des Strukturwandels weiterzugehen.
Ausbau erneuerbarer Energien
Der Ausstieg aus Atomkraft und Kohle und die Transformation unserer Wirtschaft erfordern den verstärkten Ausbau erneuerbarer Energien. Bis 2030 sollen mindestens 65 Prozent unseres Stromverbrauchs aus nachhaltigen Quellen wie Wind, Sonne, Biomasse, Wasser und Geothermie stammen. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts müssen es sogar noch mehr werden. Damit das gelingt, haben wir das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) reformiert.
Neben der Anhebung des Ausbauziels haben wir erreicht, dass der 52-Gigawatt-Deckel beim Solarstrom wegfällt. Das bedeutet, dass auch nach dem Erreichen von 52 Gigawatt Solarstrom der Aufbau von Photovoltaik-Anlagen gefördert werden kann.
Wir haben Flächen für die Windenergie an Land erhalten. Denn wir haben gegen den erbitterten Widerstand der Union verhindert, dass eine strikte bundesweite 1.000-Meter-Abstandsregelung bei Windkraft eingeführt wird, die den Ausbau blockieren würde. Windkraftanlagen, deren EEG-Vergütung ab dem 1. Januar 2021 ausgelaufen ist, können über eine erhöhte Marktwertprämie, Ausschreibungen oder Direktvermarktung weiterhin am Netz bleiben. Mit einer Änderung im Bundes-Immissionsschutzgesetz erleichtern wir Genehmigungsverfahren für das Repowering – also den Ersatz alter Windkraftanlagen durch neue leistungsstärkere Anlagen.
Für Solaranlagen, die aus der Förderung fallen, wird die Nutzung von selbst produziertem Solarstrom erleichtert. So lohnt es sich, auch sie weiter am Netz zu halten. Zudem soll der Bau von Windrädern und großen PV-Freiflächen für Kommunen attraktiver werden, indem Betreiber den Kommunen künftig 0,2 Cent pro Kilowattstunde abgeben können. Wir haben das Mieterstrommodell so verbessert, dass es attraktiver ist, Mehrfamilienhäuser mit erneuerbarer Energie zu versorgen. Und wir haben dafür gesorgt, dass es sich lohnt, sich selbst mit erneuerbarem Strom zu versorgen, und haben den Eigenverbrauch von der EEG-Umlage befreit.
Auch beim Ausbau von Offshore-Windkraft haben wir wichtige Weichen gestellt: Wind auf See liefert nahezu stetig Energie, und die Technologie hat sich rasend entwickelt. Die Kosten sind deutlich geringer geworden. Daher haben wir den Ausbau von Offshore-Windanlagen für das Jahr 2030 auf 20 Gigawatt festgelegt. Und: Mit 40 Gigawatt bis zum Jahr 2040 wird erstmals auch ein ambitioniertes, langfristiges Ausbauziel angestrebt. Damit steht der Fahrplan für alle Beteiligten.
Wir haben grünen Wasserstoff von der EEG-Umlage befreit und dafür gesorgt, dass das Jahrzehnt des Wasserstoffs beginnen kann. Außerdem sollen acht Milliarden Euro für ein Klimaschutz-Sofortprogramm bereitgestellt werden.
Um die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern verbindlicher zu gestalten, wurde auf unseren Vorschlag hin ein Koordinierungsmechanismus eingerichtet. Jährlich berichten die Länder zum Stand beim Ausbau der Erneuerbaren. Das schafft Transparenz: Für alle ist ersichtlich, ob wir auf einem guten Weg sind.
Damit diese Ziele auch realisiert werden können, werden Planungs- und Genehmigungsverfahren fair ausgestaltet und beschleunigt. Auf der Grundlage einer belastbaren Berechnung der Entwicklung des Bruttostromverbrauchs fordern wir weiterhin eine Anhebung der Ausbauziele für Windenergie an Land und Photovoltaik und einen verlässlichen Plan zur schrittweisen Reduzierung und langfristigen Beendigung der Förderung von erneuerbaren Energien im Stromsektor. Die EEG-Umlage soll auf null gesenkt werden, alternativ ist ein haushaltsneutrales Finanzierungsmodell vorgesehen. Auch muss das Finanzierungs- und Fördersystem inklusive der Steuern und Abgaben grundsätzlich reformiert werden, damit wir nicht zuletzt auch einen Gleichklang mit dem europäischen Förderregime erreichen. Erst dann kann die Sektorenkopplung richtig wirken, die wir für die Dekarbonisierung brauchen. Wir brauchen über den Koordinierungsmechanismus hinaus einen Bund-Länder-Pakt für den Ausbau, in dem es verbindliche Zusagen zum Zubau und zur Flächenbereitstellung gibt.
Wir setzen uns für den Dreiklang aus Ökologie, Ökonomie und Sozialem ein. Denn erneuerbare Energie muss bezahlbar sein und zum Mitmach- und Teilhabeprojekt für alle werden.
Klimafreundliche Mobilität und Gebäude
Eine klimafreundliche Mobilität braucht mehr Investitionen und einen Innovationsschub. Damit Mobilität klimafreundlicher wird, investieren wir Milliarden in die Bahn, den öffentlichen Nahverkehr und die Elektromobilität. Wir machen Bahnfahren günstiger. Darüber hinaus haben wir mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote den angestrebten Anteil erneuerbare Energien im Verkehrsbereich bis 2030 auf 32 Prozent erhöht.
Außerdem fördern wir Maßnahmen für klimaschonende Gebäude. Neben den bestehenden Zuschussförderprogrammen für die energetische Sanierung von Gebäuden soll der klimagerechte Umbau von privat genutztem Eigentum steuerlich mit bis zu 20 Prozent der Kosten (maximal 40.000 Euro pro Objekt) gefördert werden.
Ab 2026 ist der Einbau neuer Ölheizungen verboten, wenn klimafreundliche Alternativen möglich sind. Um den Umstieg von der Ölheizung auf eine erneuerbare Wärmeversorgung zu unterstützen, haben wir eine Austauschprämie in Höhe von bis zu 45 Prozent der Kosten eingeführt. Außerdem fördern wir die serielle Sanierung mit vorgefertigten Dach- und Fassadenelementen mit integrierter Photovoltaik.
Mit dem Gebäudeenergiegesetz wurde das reformierte Energiesparrecht für Gebäude vereinfacht und es wurden verschiedene Vorgaben neu zusammengefasst. Es führt u. a. das Energieeinsparungsgesetz, die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz in einem neuen Gesetz zusammen.
Mit einem weiteren Gesetz erleichtern wir Investitionen in den Klimaschutz in Mehrfamilienhäusern. Energetische Sanierungen können nicht mehr durch einzelne Eigentümer:innen blockiert werden. Auch haben nun alle Wohnungseigentümer:innen einen Anspruch, auf eigene Kosten eine E-Ladesäule einzubauen.
CO2 bekommt einen Preis
Ein Baustein des Klimaschutzprogramms ist die Festsetzung eines CO2-Preises für Verkehr und Wärme ab 2021. Damit werden in Deutschland sämtliche fossile Brennstoffemissionen mit einem CO2-Preis belegt. Bund und Länder haben unter Beteiligung von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen gemeinsam beschlossen, dass die Tonne CO2 zu Beginn des Zertifikathandels 25 Euro kostet und dass der Preis bis 2025 auf 55 Euro ansteigen wird. 2026 wird ein Preiskorridor mit einem Mindestpreis von 55 Euro und einem Höchstpreis von 65 Euro pro Emissionszertifikat festgelegt. Dieser Beschluss schafft Planungssicherheit. Der kontinuierlich und verlässlich ansteigende Preis setzt die richtigen Anreize für viele Menschen und Unternehmen, in den kommenden Jahren bei Investitionsentscheidungen klimafreundliche Produkte auszuwählen.
Die Debatte über CO2-Preise muss mit Respekt vor denen geführt werden, die ihre Arbeitsplätze gefährdet sehen, oder die nicht gleich auf andere Mobilitätsformen oder Heizungsanlagen umsteigen können. Wir investieren deshalb in klimafreundliche Alternativen wie Wärmepumpen, E-Mobilität oder den Nah- und Schienenverkehr. Ohne diese Alternativen können die Menschen nicht umsteigen. Weitere CO2-Preissteigerungen würden nur zu zusätzlichen Einnahmen führen und untere und mittlere Einkommen belasten. Das ist mit uns nicht zu machen.
Entlastung für Bürger:innen
Im Gegenzug zum CO2-Preis sorgen wir für sozialen Ausgleich, damit auch Menschen mit niedrigem und mittlerem Einkommen die Umstellung bewältigen können. Dazu gehört die Senkung der Mehrwertsteuer auf Bahntickets, die Entlastung von Pendler:innen mit langen Arbeitswegen über die Pendlerpauschale bzw. eine Mobilitätsprämie, die Kaufprämie für Elektroautos und die Senkung der EEG-Umlage.
Außerdem erhöhen wir das Wohngeld. Die Entlastung erfolgte zum 1. Januar 2021 in Form einer CO2-Komponente als Zuschlag, gestaffelt nach Haushaltsgröße. Da das Wohngeld eine einkommensabhängige Leistung ist, fällt das zusätzliche Wohngeld bei Haushalten mit besonders niedrigen Einkommen höher und bei steigendem Einkommen niedriger aus. Von der Entlastung werden rund 665.000 Haushalte profitieren. Darunter sind rund 35.000 Haushalte, die einen erstmaligen oder erneuten Anspruch auf Wohngeld haben.
Wir wollen zudem, dass der CO2-Preis nur begrenzt auf die Mieten umgelegt werden kann. Vermieter:innen sollten maximal 50 Prozent der Kosten auf die Miete aufschlagen dürfen.
Entlastung für Unternehmen
Für Unternehmen, die mit ihren Produkten in besonderer Weise im internationalen Wettbewerb stehen, kann der CO2-Preis zum Problem werden, wenn sie die zusätzlichen Kosten nicht über die Produktpreise abwälzen können. Dann besteht die Gefahr, dass die Produktion ins Ausland abwandert und dort zu höheren Emissionen führt („Carbon Leakage“). Um dieses Risiko zu verhindern und Unternehmen zu schützen, haben wir die Carbon-Leakage-Verordnung beschlossen. Sie sieht u. a. eine Evaluierung vor, um die Auswirkungen auf die Wirtschaft frühzeitig zu erkennen und gegensteuern zu können.
Außerdem werden die Einnahmen aus dem CO2-Preis genutzt, um durch eine Entlastung der Unternehmen bei den Stromkosten mit der Absenkung der EEG-Umlage die Elektrifizierung in allen Sektoren voranzutreiben.