Schon heute ist es in Deutschland verboten, im Internet und in gedruckten Medien sowie in Radio- und Fernseh-Spots für Tabakprodukte zu werben. Künftig wird auch Außenwerbung untersagt, ebenso die kostenlose Abgabe von Tabakprodukten außerhalb von geschlossenen Räumen.
Außerdem werden nikotinfreie E-Zigaretten und Nachfüllbehälter den nikotinhaltigen Produkten gleichgestellt. Damit gelten für alle E-Zigaretten die gleichen Vorgaben und Werbeverbote wie für Tabak. Inhaltsstoffe, die für nikotinhaltige E-Zigaretten verboten sind, dürfen auch in nikotinfreien Produkten nicht mehr eingesetzt werden.
Angesichts der großen Vielfalt von E-Zigaretten und verfügbaren Liquids fordern die Koalitionsfraktionen das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft in einem begleitenden Antrag auf, die zahlreichen Zusatz- und Aromastoffe regelmäßig auf eine mögliche Gesundheitsgefährdung zu untersuchen und bei Bedarf in die Liste verbotener Inhaltstoffe aufzunehmen.
Die gesundheitlichen Risiken der nikotinfreien E-Zigaretten sind inzwischen belegt. Für die SPD-Fraktion steht daher der Schutz der Gesundheit von Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie insbesondere von Jugendlichen im Vordergrund.