Die Koalitionsfraktionen und parallel auch die Bundesregierung haben nun einen inhaltsgleichen Entwurf eines „Gesetzes zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken“ ins Parlament eingebracht. Beide wurden am Donnerstag in 2./3. Lesung beschlossen (Drs. 18/7043, 18/7203). Demnach sollen Flüchtlinge und Asylsuchende künftig schneller, flächendeckend und identitätssichernd registriert werden.
Das Gesetz trifft dazu klare Festlegungen der zu speichernden Daten (zum Beispiel neben Grundpersonalien auch Fingerabdruckdaten, Informationen zu Gesundheitsuntersuchungen, Impfungen, Schul- und Berufsausbildung) und der Übermittlungs- und elektronischen Zugriffsrechte der Behörden im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung.
Die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin Christine Lambrecht sagt: "Dies ist ein ganz wichtiger Schritt zur Steuerung und Beschleunigung der Asylverfahren, auf die es jetzt ankommt."
Zentrale Regelungselemente
Zum Hintergrund: Im Gesetz über das Ausländerzentralregister (AZRG) ist bereits die Speicherung bestimmter behördenübergreifender Daten und ihr Austausch geregelt. Es soll nun um zusätzliche Daten „medienbruchfrei“ ergänzt werden. Hierbei wird mit der ersten Registrierung ein Datensatz geschaffen, der in einem „Kerndatensystem“ gespeichert wird. Somit entsteht eine neue Datenbank mit zahlreichen Informationen zu den Schutzsuchenden.
Die Daten von Asylsuchenden werden nicht erst bei Stellung eines Antrages, sondern nach Möglichkeit bereits bei dem Erstkontakt mit den Asyl- und Schutzsuchenden unverzüglich im Kerndatensystem zentral gespeichert.
Allen Stellen sind im Rahmen der Aufgabenerfüllung erforderlichen Informationen aus dem Kerndatensystem zur Verfügung zu stellen. Neben den Registrierungsstellen sind das insbesondere die Asylbewerberleistungsbehörden, die Bundesagentur für Arbeit und die Meldebehörden.
Um Doppelregistrierungen zu vermeiden, werden die zuständigen Registrierungsstellen mit einem Fingerabdruck-Schnell-Abgleichsystem ausgestattet, über deren Sofortabfrage bereits vorhandene Personendaten unverzüglich festgestellt werden können. Das dient auch dem Gebot der Datensparsamkeit und mithin dem Grundrechtsschutz.
Außerdem wird ein Sicherheitsabgleichsverfahren zur Überprüfung terrorismusrelevanter Erkenntnisse oder sonstiger schwerwiegender Sicherheitsbedenken geschaffen.
Zudem soll die bisherige Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender als bundesweit einheitlich zu verwendendes Papierdokument mit fälschungssicheren Elementen ausgestaltet werden. Dieser Ankunftsnachweis soll nur noch von bestimmten Stellen ausgestellt werden und wird künftig zur Stellung eines Asylantrags und Gewährung von Unterstützungsleistungen benötigt.
Durch den fälschungssicheren Ankunftsnachweis werden die Möglichkeiten des Identitätsmissbrauchs eingedämmt und somit ein echter Sicherheitsmehrwert generiert.