Den Antrag (Drs. 18/3041, 18/3536) der Koalitionsfraktionen, hat der Bundestag am 18. Dezember in 2./3. Lesung beschlossen. Er konkretisiert die Vorschläge zur Weiterentwicklung der Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, die das Bundesverkehrsministerium dem Haushaltsausschuss vorgelegt hat. Entsprechend der Forderungen der SPD-Bundestagsfraktion wurden diese Vorschläge unter Einbindung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erarbeitet. Damit werden regionale Kompetenzen gesichert.
Ein zentrales Ziel des Antrags ist es, vor allem regionale Entscheidungskompetenzen zu stärken. Dafür sollen 18 neue Wasserstraßen- und Schifffahrtsämtern eingerichtet werden. Da die Reform nur mit der Unterstützung der Beschäftigten gelingen kann, wurde die neue Ämterstruktur in enger Abstimmung mit den Beschäftigten der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung erarbeitet. Ein weiterer Personalabbau wird verhindert.
Gleichzeitig werden die Kompetenzen der neuen Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter in den Regionen gestärkt. Und in Zukunft wird es keine weitere Vergabe von staatlichen Aufgaben durch die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung an private Dritte geben. Damit ist auch der Weg der Privatisierung gestoppt.
In dem Antrag sind weitere Ziele formuliert, wie zum Beispiel eine verbesserte Erreichbarkeit der deutschen See- und Binnenhäfen unter Berücksichtigung ökologischer Erfordernisse. Gleichzeit gilt es, die Transportreserven der Binnenschifffahrt im Güterverkehr zu mobilisieren. Das leistet einen Beitrag zur notwendigen Entlastung von Straßen und Schienen.
Außerdem sollen Maßnahmen ergriffen werden, um den bestehenden Fachkräftemangel zu beheben. Beispielsweise muss Auszubildenden der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung nach der Ausbildung in der Verwaltung eine Perspektive geboten werden.