Die Richtlinie verfolgt drei Ziele: Der illegale Zugang zu scharfen Schusswaffen soll erschwert werden. Sämtliche Schusswaffen und ihre wesentlichen Teile sollen über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg behördlich rückverfolgt werden können. Insbesondere durch eine Begrenzung der Magazinkapazität halbautomatischer Schusswaffen soll es schwerer werden, legale Schusswaffen für terroristische Anschläge zu nutzen.

Um den Zugang von Extremisten zu Schusswaffen zu erschweren, wird per wir Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen die Regelabfrage bei den Verfassungsschutzämtern eingeführt. Künftig soll bereits die bloße Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung ausreichen, um als unzuverlässig im Sinne des Waffenrechts zu gelten.

Außerdem werden die Waffenbehörden verpflichtet, vor Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis bei den zuständigen Verfassungsschutzbehörden abzufragen, ob bezüglich des Antragstellers Anhaltspunkte für das Verfolgen extremistischer Bestrebungen bestehen. Werden derartige Erkenntnisse zu einem späteren Zeitpunkt erlangt, müssen die Verfassungsschutzbehörden die Waffenbehörden darüber unterrichten, so dass diese bereits erteilte Erlaubnisse aufheben können.

Änderungen bei Sportschützen

Ebenfalls ändern werden die Koalitionsfraktionen im Rahmen der Richtlinie die Regelungen zur Bedürfnisprüfung bei Sportschützen. Bedürfnisprüfungen hinsichtlich des Fortbestehens einer waffenrechtlichen Erlaubnis werden künftig nach fünf und nach zehn Jahren erfolgen statt alle drei Jahre.

Helge Lindh, zuständiger Berichterstatter der SPD-Fraktion, sagt dazu: „Das Gesetz erreicht mehr Sicherheit und setzt legale Waffenbesitzer wie Sportsschützen keinem Generalverdacht aus. Wir schaffen pragmatische, rechtssichere Lösungen für legale Waffenbesitzer.“

Die Schwerpunktänderungen setzten starke Akzente für mehr Sicherheit, so Lindh weiter. „Waffen gehören nicht in falsche Hände. Unbescholtene und zuverlässige Bürgerinnen und Bürger können somit unter klaren Vorgaben ihrem Schießsport, der Jagd und der Brauchtumspflege nachgehen.“

Das Wichtigste zusammengefasst:

Die EU-Feuerwaffenrichtline, die in nationales Recht um-gesetzt werden soll, fordert eine bessere Rückverfolgbarkeit von Waffen. Zu diesem Zweck wird das Nationale Waffenregister ausgebaut. Zudem werden verschiedene Änderungen an der rechtlichen Einordnung von bestimmten Schusswaffen und sonstigen Gegenständen vorgenommen. Außerdem werden die Waffenbehörden verpflichtet, vor Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis bei den zuständigen Verfassungsschutzbehörden abzufragen, ob bezüglich des Antragstellers Anhaltspunkte für das Verfolgen extremistischer Bestrebungen bestehen.