Am Freitag hat der Bundestag das Gesetzespaket zu Fracking und Erdgasförderung (Drs. 18/4713, 18/8916 und 18/4714, 18/8907) beschlossen.

„Unkonventionelles Fracking wird verboten, die Erdgasförderung in Deutschland wird sauber und Forschung gibt es nur mit Zustimmung der Länder“, so SPD-Fraktionsvizin Ute Vogt. „Das Fracking-Verbot, das wir durchgesetzt haben, ist ein großer Erfolg für den Schutz von Mensch, Natur und Trinkwasser“, sagte SPD-Fraktionsvize Hubertus Heil.

Die wichtigsten Punkte der gesetzlichen Regelung:

  1. Unkonventionelles Fracking wie in den USA in Schiefer-, Ton- oder Mergelgestein oder Kohleflözgestein zur Aufsuchung oder Gewinnung von Erdgas und Erdöl wird unbefristet in Deutschland verboten. 
  2. Der Deutsche Bundestag überprüft im Jahr 2021 das Verbot von unkonventionellem Fracking. Das Parlament entscheidet dann, ob es beim Verbot bleiben soll oder nicht. Kommt der Bundestag zu keinem Ergebnis, gilt das Verbot unbefristet fort. 
  3. Zur wissenschaftlichen Erforschung von unkonventionellem Fracking werden bundesweit maximal vier Probebohrungen erlaubt. Voraussetzung dafür ist die Zustimmung der jeweiligen Landesregierung. Eine Expertenkommission begleitet Probebohrungen wissenschaftlich und berichtet dem Bundestag. 
  4. Die Regeln für die herkömmliche Erdgasförderung, bei der auch das konventionelle Fracking angewandt wird, werden erheblich verschärft.

Aus der Debatte

„Nach einem Jahr intensiver Beratung ist das heute vorliegende Gesetzpaket ein Riesenerfolg für das deutsche Parlament“, sagte der umweltpolitische Sprecher der SPD-Bundestagfraktion, Matthias Miesch in der Plenardebatte am Freitag. Noch vor einem Jahr habe man heftig gestritten und nun gebe es erstmals ein Verbot von unkonventionellem Fracking und das unbefristet und bundesweit. „Wenn der BDI und die Erdgaswirtschaft sagen, dass wir Fracking im Schiefergestein (unkonventionelles Fracking, d.R.) verbieten, dann können sie es denen glauben, wenn sie uns nicht glauben“ bekräftigte der stellvertretende umweltpolitische Sprecher der SPD-Fraktion Frank Schwabe gegenüber Kritik aus den Reihen der Opposition. Und auch die Grünen hätten dort, wo sie Verantwortung in den Landesregierungen haben – wie in Niedersachsen – nie ein komplettes Verbot von Erdgasförderung gefordert, stellte der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Bernd Westphal, fest. Die nun vereinbarten Regelungen gingen über die Anforderungen im Koalitionsvertrag hinaus, sagte Johann Saathoff, zuständiger Berichterstatter der SPD-Fraktion. Sie seien nun im Sinne der Bürgerinnen und Bürger gründlich und rechtssicher.

Umfangreiche Erläuterungen zum Gesetzespaket und zum Thema Fracking und Erdgasförderung gibt es hier in unserem FAQ.