Die Bundestagsfraktion der SPD hat in einem Antrag die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mehr Zeitsouveränität einräumt. Der wurde am Donnerstag im Deutschen Bundestag eingebracht (Drs. 17/13084).

Etwa ein Viertel der abhängig Beschäftigten nutzt Teilzeitarbeit, um Erwerbsarbeit und familiäre Verpflichtungen besser zu vereinbaren. Häufig ist die tatsächliche Arbeitszeit jedoch niedriger oder höher als die gewünschte. Viele Teilzeitbeschäftigte können meist nicht in die Vollzeitarbeit zurückkehren. Vor allem schwangere Frauen oder Arbeitnehmer, die mehr Zeit für die Pflege ihrer Familienangehörigen benötigen, sind in der „Teilzeitfalle“ gefangen. Mehr als zwei Drittel der Frauen, die ein minderjähriges Kind haben, arbeiten nach Angaben des Statistikamts in Teilzeit. Nur wenige geben dagegen Gründe wie Unfall- oder Krankheitsfolgen, Aus- und Fortbildung für Teilzeitarbeit an.

Den Frauen wird dadurch der Weg in die Führungsetagen der deutschen Firmen verbaut. Nach der Babypause sind ihnen fast alle Aufstiegschancen verbaut. Das ist auch ein Grund, warum die Gehaltspanne zwischen Frauen und Männern noch immer 23 Prozent beträgt, denn Führungspositionen werden fast ausschließlich von Vollzeitbeschäftigten besetzt.

Viele Menschen in einer Teilzeitbeschäftigung arbeiten weniger als 32 Stunden, weil sie keine Vollzeitbeschäftigung finden (20,6% der Teilzeitbeschäftigten würden gerne im Durchschnitt 15,5 Stunden mehr arbeiten, Statistisches Bundesamt 2013, Mikrozensus 2011). Minijobberinnen und Minijobber möchten mehr arbeiten. Mit einer höheren Arbeitszeit können sie von der geringfügigen Beschäftigung zu einer regulär sozialversicherten Beschäftigung gelangen.

Rückkehranspruch zu Vollzeit

Viele private Verpflichtungen binden die Menschen nicht ihr ganzes Leben, aber zu viele stecken in der „Teilzeitfalle“. Der Gesetzentwurf der SPD sieht deshalb vor, dass jeder die Möglichkeit haben muss, in die befristete Arbeitszeitreduzierung zu wechseln. Die Arbeitnehmer müssen aber auch einen Rückkehranspruch zu Vollzeit haben. Der soll im Teilzeit- und Befristungsgesetz verankert werden.

Nicht immer aber ist Teilzeit möglich. Der Antrag verlangt daher, dass die Betriebe darlegen müssen, dass Teilzeitanstellungen nicht mit ihrer Organisation und dem Arbeitsablauf vereinbar sei. In dem Gesetzentwurf werden die wesentlichen Gründe für den Wechsel zu Teilzeit festgehalten. Die lägen vor, wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer

  • mindestens ein Kind unter 14 Jahren hat oder
  • wenn ein Familienangehöriger oder die Lebensgefährtin oder der Lebensgefährte pflegebedürftig sind und das durch ein ärztliches Gutachten bestätigt wird.

Teilzeitarbeit ist nicht per se schlecht oder gut – auf die Lebenslage kommt es an. Weniger Arbeitsaufwand bedeutet mehr Zeit für andere Dinge. Teilzeit sichert Arbeitsplätze und schafft neue. Aber Arbeitnehmer müssen das Recht haben, selbst zu bestimmen, wie viel sie arbeiten möchten.

Thilo Kühne