Am Freitagmorgen hat der Bundestag einen Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion beraten zur „Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten“ (Drs. 19/439)
In den Sondierungsgesprächen haben sich die Sozialdemokraten mit der CDU/CSU auf ein gemeinsames Vorgehen zum Familiennachzug geeinigt und konnten gegen den ausdrücklichen Willen der Union durchsetzen, den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte wieder zu ermöglichen. Wenn es zu einer gemeinsamen Koalition kommen sollte, wird die SPD-Fraktion daher mit der Union eine Neuregelung beschließen, mit der künftig ein geordneter und gestaffelter Familiennachzug wieder möglich ist.
Der Antrag der Union sieht vor, den Familiennachzug bis zur Neuregelung weiter auszusetzen. Die bisherige Regelung läuft zum 16. März 2018 aus. Der Grund, warum die CDU/CSU-Fraktion jetzt bereits einen eigenen Entwurf in den Bundestag eingebracht hat, ist der, dass nur so ein rechtzeitiger Gesetzesbeschluss ohne Fristverkürzungen möglich ist.
Die SPD-Bundestagsfraktion konnte und wollte dem Gesetzentwurf noch nicht beitreten, weil sie erst das Votum der Delegierten auf dem Bundesparteitag am Sonntag in Bonn abwarten will.
Konkreter Nachbesserungsbedarf
Die Sozialdemokraten sehen allerdings noch ganz konkreten Nachbesserungsbedarf bei dem Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion. In dem Gesetzestext muss festgeschrieben werden, dass die vorrübergehende Aussetzung des Familiennachzugs nur bis zum 31. Juli 2018 gilt. In dem vorliegenden Gesetzentwurf ist kein explizites Datum genannt, sondern nur, dass die Verlängerung bis zum Inkrafttreten der Neuregelung gelten soll. Die Aufnahme einer konkreten zeitlichen Befristung ist wichtig, damit es auch zügig zu einer Neuregelung und somit zur Wiedereinsetzung des Familiennachzuges kommt.
Auch muss klargestellt werden, dass Anträge sofort nach Ablauf der jetzigen Aussetzung ab 18. März gestellt werden können.
Eva Högl, zuständige stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende, machte bei der Debatte am Freitagmorgen deutlich, dass für ihre Fraktion der Familiennachzug „notwendig und richtig“ sei. Der Schutz der Familie sei nicht nur „ein Menschenrecht“, sondern die Trennung von der Familie mache krank und einsam. Außerdem, so Högl, sei der Familiennachzug eine Voraus-setzung für gelingende Integration.
Der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion Burkhard Lischka wies darauf hin, dass Kin-der zu ihren Eltern gehören und es keine Teilzeit-Elternschaft gebe. Er appellierte: „Lassen Sie uns den Familiennachzug steuern und integrieren statt dramatisieren“.