Der Deutsche Bundestag hat als direkt gewählte Volksvertretung eine hervorgehobene Bedeutung in unserer parlamentarischen Demokratie. Wie in keinem anderen Verfassungsorgan verkörpert sich in ihm das Leitprinzip des Grundgesetzes, wonach alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht. Seit 1949 ist der Bundestag in diesem Sinne der zentrale Ort, an dem die gesellschaftlich relevanten Themen und Probleme öffentlich debattiert werden, wo Gesetze beraten und beschlossen werden, wo der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin gewählt und die Regierung kontrolliert wird.
Die SPD-Fraktion will sicherstellen, dass der Deutsche Bundestag diese Aufgaben auch in Zukunft optimal erfüllen kann. Veränderungen der Parteienlandschaft und die Mechanismen des derzeitigen Wahlsystems könnten dazu führen, dass das Parlament nach der nächsten Bundestagswahl 750 oder 800 Sitze haben könnte. Die Soll-Größe liegt bei 598 Mandaten.
Um zu verhindern, dass der Deutsche Bundestag an die Grenzen seiner Arbeits- und Handlungsfähigkeit stößt, hält die SPD-Fraktion eine Reform des Wahlrechts für unabdingbar. Das Modell der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten sieht vor, die Zahl der Abgeordneten nach der Bundestagswahl 2021 auf maximal 690 zu begrenzen. Um die Repräsentanz des Parlaments zu erhalten, soll es weiterhin 299 Wahlkreise geben. Die Regelgröße des Bundestags bleibt demnach bei 598 Abgeordneten. Um den Wählerwillen – also das Verhältnis der Zweitstimmen – nicht zu verzerren, werden Überhangmandate weiterhin durch Ausgleichsmandate kompensiert. Um die Obergrenze von 690 Mandaten einzuhalten, werden aber darüberhinausgehende Überhang- und Ausgleichsmandate nicht mehr zugeteilt. Um den Frauenanteil im Bundestag zu erhöhen, schlägt die SPD-Fraktion außerdem vor, nur Parteien zur Bundestagswahl zuzulassen, deren Landeslisten abwechselnd mit Frauen und Männern besetzt sind.
Die SPD-Fraktion sieht diesen Vorschlag ausdrücklich als Übergangsregelung für die nächste Bundestagswahl. In einem zweiten Schritt schlagen die SPD-Abgeordneten vor, eine Reformkommission aus Abgeordneten, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie Bürgerinnen und Bürgern einzusetzen, die sich mit Alternativen für eine Reform des personalisierten Verhältniswahlrechts auseinandersetzt und Empfehlungen zur Modernisierung der Parlaments- und Wahlkreisarbeit, zur Dauer der Legislaturperiode und zur gleichberechtigten Repräsentanz von Frauen und Männern im Bundestag erarbeitet.