Die Rechtsstellung von asylsuchenden und geduldeten Ausländern im Bundesgebiet soll verbessert werden. Vorausgegangen war der Entscheidung das Gesetz zur Einstufung dreier Westbalkanstaaten als sichere Herkunftsstaaten. Für jenes Gesetz bedurfte es der Zustimmung des Bundesrates. Das Land Baden-Württemberg stimmte dem nach Verhandlungen mit der Bundesregierung schließlich zu, sodass die notwendige Stimmenanzahl in der Länderkammer zusammenkam. Die aus den Verhandlungen entstandene so genannte Protokollerklärung wird nun in einem Gesetzentwurf zur „Verbesserung der Rechtsstellung von asylsuchenden und geduldeten Ausländern“ umgesetzt.

Mit dem Entwurf, der am Donnerstagabend in 1. Lesung beraten wurde (Paralleleinbringung von Regierung und Koalitionsfraktionen), sollen humanitäre Verbesserungen von asylsuchenden und geduldeten Ausländern geschaffen werden (Drs. 18/3144).

Dazu gehört die Aufhebung der so genannten Residenzpflicht (eine Auflage für in Deutschland lebende Asylbewerber und Geduldete. Sie verpflichtet die Betroffenen, sich nur in dem von der zuständigen Behörde festgelegten Bereich aufzuhalten). Nun besteht künftig ab dem dritten Monat keine räumliche Beschränkung für Geduldete und Asylbewerber mehr.

Die Wohnsitzauflage soll dabei bestehen bleiben, um eine gerechte Verteilung der Kosten zwischen Ländern sowie Kommunen zu gewährleisten. Das entspricht der Beschlusslage der SPD-Fraktion aus der vergangenen Wahlperiode. Ausnahmen gelten bei Straftaten, hinreichendem Tatverdacht und konkret bevorstehenden Abschiebungsmaßnahmen.

Außerdem ist Asylbewerbern und Geduldeten nach 15 Monaten ohne Vorrangprüfung der Zugang zum Arbeitsmarkt erlaubt worden. Künftig sollen Geldleistungen gegenüber Sachleistungen vorrangig sein. Auch das entspricht SPD-Forderungen.