Die Republik Serbien hat am 22. Dezember 2009 den Antrag auf Mitgliedschaft in der Europäischen Union eingereicht. Der Europäische Rat muss nun entscheiden, den Antrag zur Prüfung an die Europäische Kommission weiterzuleiten. Die Mitgliedschaft Serbiens in der Europäischen Union liegt im Interesse des Landes und seiner Bevölkerung. Sie basiert auf der Garantie für eine demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, für die Wahrung der Menschenrechte sowie die Achtung und den Schutz von Minderheiten.

Nur die konsequente Umsetzung der Gipfelerklärung des Europäischen Rates von Thessaloniki vom 20. Juni 2003 gegenüber den noch nicht der EU beigetretenen Staaten Südosteuropas sichert die für Europa so dringend notwendige Stabilität und Integration in dieser fragilen Region.

Der Antrag der SPD-Bundestagsfraktion fordert die Bundesregierung auf, die von Serbien gemachten Fortschritte zu würdigen. Dazu gehört insbesondere Serbiens Zustimmung zu einer Resolution in der UN-Generalversammlung, die das Urteil des Internationalen Strafgerichtshofes zur Kenntnis nimmt, nach dem die Unabhängigkeitserklärung des Kosovo keinen Verstoß gegen das Völkerrecht darstellt.

Die Bundesregierung soll im Europäischen Rat für die Weiterleitung des Antrages an die EU-Kommission stimmen und sich dafür einsetzen, dass auch weiterhin die Kopenhagener Kriterien bei Beitrittsverhandlungen Anwendung finden. Des Weiteren geht die Aufforderung an die Bundesregierung, alles zu unternehmen, damit die Aufnahmefähigkeit der EU gewährleistet ist. Darüber hinaus soll sie sicherstellen, dass die Republik Serbien alle noch offenen Grenzfragen zügig und im Einverbnehmen mit ihren Nachbarländern regelt. Serbien soll darin bestärkt werden Verantwortung für die regionale Stabilität wahrzunehmen und die grenzüberschreitende und regionale Zusammenarbeit zu fördern.