Schlichtungsstellen erleichtern es Verbraucherinnen und Verbrauchern, ihre gesetzlich festgeschriebenen Rechte unbürokratisch durchzusetzen. Dieser Weg ist effizient, kostengünstig und entlastet Gerichte. Bei Bahn-, Bus- und Schiffsreisen leistet die „Schlichtungsstelle öffentlicher Personenverkehr e.V.“ (söp) mit einer Schlichtungsquote von über 90 Prozent gute Arbeit.
Die Luftfahrtunternehmen haben sich bisher nicht an der Errichtung einer Schlichtungsstelle beteiligt. Verbraucherzentralen stellen jedoch fest, dass Fluggesellschaften, die die EU-weit geltenden Rechte von Fluggästen missachten, ihre Beschwerden nicht ernst nehmen sowie ihren Informationspflichten und der Kundenbetreuung nicht zufriedenstellend nachkommen.
Die für Verbraucherschutz zuständigen Minister der Länder haben die Bundesregierung bereits am 17. September 2010 aufgefordert, alle in Deutschland tätigen Reiseverkehrsunternehmen zur Teilnahme an und Mitgliedschaft in der söp gesetzlich zu verpflichten. Das ist bislang nicht umgesetzt worden.
Deshalb fordert die SPD in ihrem Antrag, der am 20. Oktober 2011 im Bundestag beraten wurde, die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Teilnahme der Luftverkehrsbranche an der verkehrsträgerübergreifenden Schlichtung sicherstellt. Unternehmen sollen verpflichtet werden, an einem Schlichtungsverfahren teilzunehmen, wenn sie einer Verbraucherbeschwerde nicht innerhalb von vier Wochen abgeholfen haben. Die Unternehmen sollen die Kosten der Schlichtung tragen, solange die Schlichtungsstelle nicht missbräuchlich vom Verbraucher oder der Verbraucherin angerufen worden ist. Zudem muss die Schlichtung verkehrsträgerübergreifend durchgeführt werden.