Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es freut mich, dass der Bundesrat gerade zu dieser Zeit, in dieser Woche, über den Regierungsentwurf eines Fünften Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR berät. Vor dem historischen Hintergrund des 25. Jahrestages des Falls der Berliner Mauer soll ein Gesetz auf den Weg gebracht werden, das die wirtschaftliche Situation der Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR verbessert. Gleichzeitig trägt es dazu bei, den Einsatz jener Menschen, die sich als Vorkämpfer für Freiheit, Demokratie und ein vereinigtes Deutschland gegen das System gestellt haben und deshalb Zwangsmaßnahmen erdulden mussten, stärker zu würdigen.
Bereits in der vorigen Legislaturperiode hat es sowohl von der damaligen Regierungskoalition als auch von der Opposition Entschließungsanträge im Bundestag gegeben, mit denen die Bundesregierung zur Überprüfung der Höhe der Opferrente aufgefordert wurde. Wir haben im Koalitionsvertrag vereinbart, die monatliche Zuwendung für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR, die sogenannte SED-Opferrente, zu erhöhen.
Zeitnah setzen wir mit dem vorliegenden Regierungsentwurf diese Vereinbarung um.
Im Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz wird der Betrag der Opferrente für ehemalige politische Häftlinge von 250 Euro um 50 Euro beziehungsweise 20 Prozent auf monatlich 300 Euro erhöht. Zudem wird die Erhöhung auf eine Leistung im Beruflichen Rehabilitierungsgesetz übertragen, wonach die monatliche Ausgleichsleistung für beruflich durch die SED-Diktatur Geschädigte um jeweils 30 Euro angehoben wird. Die Ausgleichsleistung im Beruflichen Rehabilitierungsgesetz wurde zuletzt vor über zehn Jahren erhöht. Für die Opferrente ist es die erste Anhebung seit Inkrafttreten der Regelung im Jahr 2007. Wir glauben, das ist ein fairer Kompromiss zwischen den wichtigen Forderungen der Betroffenenverbände und den Möglichkeiten der öffentlichen Haushalte. Wir wollen, dass die Betroffenen sehr bald, nämlich ab dem 1. Januar 2015, in den Genuss der angehobenen Leistungen kommen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, über einen zu dem Gesetz vorliegenden Antrag soll heute ebenfalls entschieden werden: Nach dem Antrag Brandenburgs, den das Land bereits im Rahmen der Länderbeteiligung eingebracht hat, soll es den Länderbehörden ermöglicht werden, dass bei der geplanten Leistungserhöhung im laufenden Bezug kein förmlicher Bescheid erteilt werden muss. Nach Auffassung der Bundesregierung ist das ohne gesetzliche Regelung möglich und zulässig, obwohl – das müssen Sie einem Vertreter des Justizministeriums bitte erlauben – aus Gründen der Rechtssicherheit und Verständlichkeit der Erlass eines schriftlichen Bescheids natürlich zu empfehlen ist.
Eine gesetzliche Ergänzung ist daher nicht unbedingt erforderlich. Aber wenn der Vorschlag die Mehrheit im Plenum finden sollte, werden wir im Laufe des parlamentarischen Verfahrens natürlich prüfen, ob es aus klarstellenden Gründen sinnvoll sein könnte, eine entsprechende gesetzliche Regelung in das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz und das Berufliche Rehabilitierungsgesetz aufzunehmen. Unser gemeinsames Ziel ist: Die Opfer der SED Diktatur sollten bereits ab dem 1. Januar die erhöhten Zahlungen erhalten – schnell und unbürokratisch als Würdigung ihrer Leistung.