Am Freitag hat der Bundestag nun einen Gesetzentwurf in 1. Lesung debattiert, mit dem strafbare Falschmeldungen, Hetze und Hassreden gezielt bekämpft werden. Das Gesetz heißt abgekürzt Netzwerkdurchsetzungsgesetz – NetzDG; Drs. 18/12356.
Um die sozialen Netzwerke zu einer zügigeren und umfassenderen Bearbeitung von Beschwerden insbesondere von Nutzerinnen und Nutzer über Hasskriminalität und andere strafbare Inhalte anzuhalten, sollen durch den Entwurf gesetzliche Compliance-Regeln für soziale Netzwerke eingeführt werden.
Vorgesehen sind eine gesetzliche Berichtspflicht für soziale Netzwerke über den Umgang mit Hasskriminalität und anderen strafbaren Inhalten, ein wirksames Beschwerdemanagement und die Benennung eines inländischen Zustellungsbevollmächtigten. Verstöße gegen diese Pflichten können mit Bußgeldern gegen das Unternehmen und die Aufsichtspflichtigen geahndet werden.
Um die Meinungsfreiheit im Netz nicht zu beeinträchtigen, stellen die Koalitionsfraktionen in der Gesetzesbegründung klar, dass Bußgelder nur verhängt werden, wenn soziale Netzwerke kein taugliches Verfahren zur Löschung von Hasskommentaren, Beleidigungen oder Straftaten einrichten.
Das Gesetz gilt nur für bestimmte Netzwerke
Die rechtliche Einschätzung von Kommentaren in Einzelfällen führt nicht zu Bußgeldern, wenn die Beurteilung vertretbar begründet ist. Denn die SPD-Fraktion will verhindern, dass soziale Netzwerke im Zweifel zu schnell löschen, um den hohen Bußgeldern zu entgehen.
Zudem begrenzen die Abgeordneten präzise den Anwendungsbereich des Gesetzes: Es werden nur soziale Netzwerke ohne Themenvorgabe erfasst. Auf Maildienste wie gmx und Web.de, auf berufliche Netzwerke wie LinkedIn und Xing und auf Dienste wie WhatsApp ist das Gesetz nicht anwendbar.
Im weiteren parlamentarischen Verfahren ist für die SPD-Fraktion entscheidend, den Anspruch auf Auskunft über Bestandsdaten auf schwere Persönlichkeitsrechtsverletzungen zu begrenzen und mit einem Richtervorbehalt zu versehen. Die SPD-Fraktion ist auch für weitere Änderungsvorschläge im parlamentarischen Verfahren offen.
Im Detail ist mit dem Gesetz folgendes geplant:
I. Wirksames Beschwerdeverfahren
Der Gesetzentwurf setzt verbindliche Standards für ein wirksames und transparentes Beschwerdemanagement. Die Betreiber sozialer Netzwerke werden verpflichtet,
- den Nutzern ein leicht erkennbares, unmittelbar erreichbares und ständig verfügbares Verfahren zur Übermittlung von Beschwerden über strafbare Inhalte anzubieten,
- Nutzerbeschwerden unverzüglich zur Kenntnis zu nehmen und auf strafrechtliche Relevanz zu prüfen,
- offensichtlich strafbare Inhalte innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Beschwerde zu löschen oder zu sperren,
- jeden strafbaren Inhalt innerhalb von sieben Tagen nach Eingang der Beschwerde zu löschen oder zu sperren und
- den Nutzer über jede Entscheidung bezüglich seiner Beschwerde zu informieren.
II. Berichtspflicht
Die Betreiber sozialer Netzwerke werden verpflichtet, vierteljährlich über den Umgang mit Beschwerden über strafrechtlich relevante Inhalte zu berichten. Der Bericht muss unter anderem Angaben über das Beschwerdevolumen und die Entscheidungspraxis der Netzwerke sowie die personelle Ausstattung und Kompetenz der für die Bearbeitung der Beschwerden zuständigen Arbeitseinheiten enthalten. Die Berichte müssen für jedermann zugänglich im Internet veröffentlicht werden.
III. Bußgelder
Betreiber sozialer Netzwerke, die ein wirksames Beschwerdemanagement gar nicht oder nicht richtig einrichten, begehen eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit einer Geldbuße von bis zu fünf Millionen Euro gegen eine für das Beschwerdeverfahren verantwortliche Person geahndet werden. Gegen das Unternehmen selbst kann die Geldbuße bis zu 50 Millionen Euro betragen.
Eine Geldbuße kann auch verhängt werden, wenn das soziale Netzwerk seiner Berichtspflicht nicht oder nicht vollständig nachkommt.
IV. Zustellungsbevollmächtigter
Soziale Netzwerke werden zur besseren Rechtsdurchsetzung – unabhängig von ihrem Sitz – verpflichtet, für Zustellungen in Bußgeldverfahren und in zivilgerichtlichen Verfahren einen verantwortlichen Ansprechpartner in Deutschland zu benennen.
SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann lobt den Gesetzentwurf: „Heiko Maas setzt mit seinem Vorschlag für bußgeldbewährte Compliance-Regeln genau die richtigen Maßstäbe. Er tritt der Verbreitung von strafbaren Hassbotschaften und Falschmeldungen in sozialen Netzwerken mit klaren Regeln entgegen und nimmt Unternehmen wie Facebook stärker in die Pflicht.“
https://www.youtube.com/watch
Livestream-Mitschnitt der Fachkonferenz "Hate Speech & Co.: Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken verbessern" am 18.05.2017, u. a. mit: Bundesjustizminister Heiko Maas, Eva-Maria Kirschsieper (Facebook), Dr. Dieter Frey (Rechtsanwalt), Friedemann Schindler (jugendschutz.net), Prof. Dr. Wolfgang Schulz (Hans-Bredow-Institut Hamburg).