Es gibt aus Sicht der SPD-Bundestagsfraktion erheblichen Reformbedarf bei der Ausbildung von Psychotherapeutinnen und -therapeuten: Der Bedarf an psychotherapeutischer Versorgung wächst in Deutschland stetig, und für eine angemessene Behandlung erkrankter Patientinnen und Patienten werden hochqualifizierte und motivierte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten gebraucht. Der Umfang gestellter Diagnosen ist in der Vergangenheit kontinuierlich gestiegen.

Um die psychotherapeutische Versorgung in Deutschland zu stärken, soll die Berufsausbildung zur Psychotherapeutin und zum Psychotherapeuten bzw. der Zugang zum Beruf zukünftig einheitlich und stringent strukturiert und damit auch attraktiver gestaltet werden. Das geplante Gesetz novelliert den Ausbildungsweg der Psychologischen Psychotherapie bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie. Seit dem Psychotherapeutengesetz von 1998 ist er weitestgehend unverändert geblieben.

Mit der Reform soll zukünftig ein eigenständiges wissenschaftliches Masterstudium Voraussetzung zur Erteilung der Approbation sein. Es wird sich strukturell vom bisherigen Ausbildungsweg (Studium der Psychologie mit anschließender Therapieausbildung und Approbation) unterscheiden und im Rahmen eines geplant fünfjährigen Hochschulstudiums den Zugang zum Beruf eröffnen. Das Studium wird übergreifend und nicht alters- oder verfahrensspezifisch ausgerichtet sein und mit einer staatlichen Prüfung, der Approbation, abgeschlossen.

Anschließend ist der Weg zu einer verfahrensspezifischen (zum Beispiel Verhaltenstherapie, analytische Psychotherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Systemische Therapie) oder altersorientierten Weiterbildung (zum Beispiel Kinder und Jugendliche oder Erwachsene) eröffnet.

Noch offene Fragen zu klären

Die neue Studienstruktur orientiert sich an anderen akademischen Heilberufsausbildungen. Ein fragmentierter Studienverlauf zur Psychotherapeutin oder zum Psychotherapeuten würde somit der Vergangenheit angehören.

Mit Blick auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung bestehen für die SPD-Abgeordneten derzeit noch offene Fragen hinsichtlich der Finanzierung während der ambulanten Ausbildungsphase; sie wird im nun beginnenden Gesetzgebungsverfahren intensiv diskutiert werden. So sollen zukünftige Strukturen geschaffen werden, die die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Weiterbildung auch in die Lage versetzen, sich vollumfänglich ihrer Fortbildung zu widmen.

Der Entwurf zum Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz sieht derzeit lediglich eine Regelung zur zukünftigen Ausbildung vor. Auch die Situation der sogenannten Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA) gehört auf die Tagesordnung dieser Reformdiskussion.

Im parlamentarischen Verfahren wird sich die SPD-Bundestagsfraktion dafür einsetzen, dass auch die Situation der derzeitigen PiA in den Mittelpunkt der Diskussionen rückt und es Lösungen gibt, die eine Überforderung der Betroffenen vermeidet. Es bedarf tragfähiger Übergangsregelungen für die PiA.

Das wichtigste zusammengefasst:

Patientinnen und Patienten mit psychischen Erkrankungen sind auf eine qualifizierte, bedarfsgerechte und flächendeckende psychotherapeutische Versorgung angewiesen. Mit der im Bundestag erstmals beratenen Novellierung der Psychotherapeutenausbildung soll die Qualität der Versorgung weiter erhöht und der Beruf attraktiver werden.